Die Konferenz der Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten von Ferienorten im Berggebiet beruft sich auf die Übergangsbestimmungen der Volksinitiative, wie sie am Freitag mitteilte. Der Bundesrat müsse nun so rasch wie möglich Klarheit schaffen.
Die Gemeindepräsidenten verlangen zudem eine Unterscheidung zwischen altem und neuem Recht. Gebäude, die vor der Abstimmung am 11. März erstellt oder verkauft worden seien, müssten nach altem Recht behandelt werden. Alles andere würde aus Sicht der Konferenz dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen.
Bestehende Erstwohnungen beispielsweise müssten weiterhin als Zweitwohnungen verkauft oder vererbt werden können. Ebenso müssten rechtskräftige Zonenpläne der Gemeinden gültig bleiben.
Zur Konferenz gehören die Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten von rund 60 Ferienorten in den Schweizer Alpen. Ihr Sekretariat führt die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB), die die Volksinitiative von Franz Weber vergeblich zur Ablehnung empfohlen hatte.
Die Auslegung der Zweitwohnungs-Initiative ist umstritten. Eine vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe muss bis nach den Sommerferien unter anderem klären, wie die Übergangsbestimmungen zu interpretieren sind und was unter dem Begriff Zweitwohnung zu verstehen ist.
Der Kanton Bern bekräftigte am Freitag seinen Standpunkt, wonach Berner Gemeinden Baugesuche für Zweitwohnungen noch bis Ende Jahr bewilligen können. Bereits Ende März hatte der Kanton Bern in dieser Frage einen Schulterschluss mit den Gebirgskantonen angekündigt. Nun wird dieser vollzogen (siehe Artikel oben rechts). (npa/sda)


Eine Übersicht rund um die Zweitwohnungsinitiative der Stiftung Franz Weber, welche das Schweizer Volk im März 2012 angenommen hat, finden Sie hier:



