Aktuell Praxis ist das Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen inklusive Gastgewerbe in fünf Schweizer Kantonen: Tessin, Graubünden, St.Gallen, Solothurn, Nidwalden. Demnächst, am 1. April, gesellt sich noch Neuenburg dazu. Bis zum Herbst dieses Jahres sollte in fast jedem zweiten Schweizer Kanton eine Regelung zum Schutz vor dem Passivrauchen in Kraft sein. Eigentlich. Denn auch der Kanton Genf hätte Ende März folgen sollen. Doch ein Referendum machte dem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung. Nun kommt das Rauchverbot im Herbst nochmals vors Genfer Volk. Ähnliches könnte noch anderen Kantonen blühen. Selbst in jenen Kantonen, in denen ein entsprechendes Regelwerk bereits in Kraft ist. Denn das im Vergleich zu den Kantonsregelungen doch in einigen Punkten deutlich weniger restriktive Bundesgesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen macht sowohl Gegnern als auch den Befürwortern des Rauchens wieder Hoffnung.
Im Kanton Solothurn sind Wirte mit der aktuellen Praxis unzufrieden
Im Kanton Solothurn ist gegenwärtig ein Initiativkomitee daran, Unterschriften zu sammeln. Ziel: Lockern des Rauchverbots. Die «Raucherliga» hat auch bereits genügend Unterschriften zusammen. Vor allem möchte man, dass wie auf Bundesebene Betriebe mit einer Gastfläche von weniger als 80 m2 selbst entscheiden können, ob bei ihnen geraucht werden darf oder nicht. Heute erteilt im Kanton St. Gallen jeweils die Gemeinde die Bewilligung, unabhängig von der Grösse des Betriebs. Das führte zu bösem Blut unter den Gemeinden, da diese die Bewilligungspraxis sehr unterschiedlich handhaben. Seit letztem Herbst haben über 70 gastgewerbliche Betriebe beim Gesundheitsdepartement Rekurs eingereicht mit dem Antrag, ein Raucherlokal führen zu können. «Mit Gemeinden, welche auffallend viele Raucherbewilligungen erteilt haben, wird das Gespräch gesucht», so Christa Hänsli vom Rechtsdienst des Gesundheitsdepartements.
Obwohl im Kanton St.Gallen für Raucherbetriebe keine Maximalgrösse vorgeschrieben ist, beurteilt Hänsli das Gesetz restriktiver als die Bundeslösung, bei der Grösse und Lüftung die Kernpunkte sind: «Grundsätzlich gilt Rauchfreiheit. Nur bei einem Nachweis der Unzumutbarkeit gibt’s eine Ausnahme.» Drei Viertel der Gastbetriebe des Kantons St.Gallen gelten heute als rauchfrei – mit oder ohne Fumoir.
Aber auch die Rauchgegner im Kanton St.Gallen schlafen nicht: Die Lungenliga hat eine Initiative eingereicht, welche die heute erlaubte Bedienung in den Fumoirs und reine Raucherbetriebe abschaffen will.
Wenn die Bundesverordnung gilt, muss wohl manch einer nachrüsten
Bei vielen Kantonen wird es aber trotz Unkenrufen in den Medien wohl bei der einmal beschlossenen Regelung bleiben. 75 Prozent der Bündner Bevölkerung hätten das Gesetz gutgeheissen, da brauche man nicht mehr mit einem neuen Vorschlag zu kommen, meint Andy Abplanalp, Präsident Gastro Graubünden. «Wir können leben mit dem Gesetz», ergänzt er. Anders tönt es aus Basel: «Wir behalten uns juristische Schritte vor», so Maurus Ebneter, Delegierter des Vorstands des Wirteverbandes Basel-Stadt.
Wie in einigen anderen Kantonen gilt in Graubünden eine Flächenbeschränkung für die separaten Raucherräume. Diese dürfen höchstens ein Drittel der Gastfläche ausmachen. In vielen Bündner Bars und Lokalen, in denen immer geraucht wurde, hat man einfach eine Glaswand im Gastraum eingezogen, um so Rauchern und Nichtrauchern gerecht zu werden. Nachrüsten müssen könnten Bündner Gastgewerbebetriebe wie auch jene anderer Kantone dagegen bei der Lüftung dieser Raucherabteile, zu welcher der Bundesrat noch besondere Vorschriften zu erlassen hat.
Überhaupt wartet man in den Kantonen dringend auf die Verordnung zum Rauchverbotsgesetz auf Bundesebene. Doch ein erster Entwurf wird erst diesen Sommer in Anhörung gehen, fühestens Ende Jahr wird das Bundesgesetz in Kraft treten. Deshalb diskutiert man beispielsweise im Kanton Zürich eine Verzögerung der Einführung des Rauchverbots. «Das Gesetz tritt sicher nicht am 1. Oktober in Kraft», ist für Ernst Bachmann, Präsident Gastro Zürich, klar. «Wir haben heute keine Ahnung, wie gross ein Fumoir überhaupt sein darf.»
Doch in zwei Jahren könnte auf Bundesebene schon wieder alles anders sein. Dann soll die Volksinitiative der Lungenliga Schweiz, die kommenden Mai lanciert werden soll, vors Volk. Dann haben die Gäste erste Erfahrungen mit dem Rauchverbot gemacht. Wer meint, er könne bei einem Rauchverbot in Clubs, Vereinen oder an Events ruhig weiterqualmen, hat sich geirrt. Viele Kantone haben dieses Hintertürchen bereits im Vorfeld verriegelt.
Keine Raucher-Alternative: Vereine, Clubs oder Events
«Das Gründen eines Rauchervereins würde als Gesetzesumgehung interpretiert werden», meint Beat Pfluger, Leiter Rechtsdienst beim Kanton Solothurn. «Sobald zu viele Personen beteiligt sind, gilt das Vereinslokal als öffentlich zugänglich», erklärt Christa Hänsli die Sachlage und spricht von deutlich weniger als 50 Mitgliedern. Oftmals fallen Vereine unters kantonale Gastgewerbegesetz, wie im Kanton Zürich, wenn Speis und Trank gegen Entgelt abgegeben werden. Auf Bundesebene kommt bei Events und Vereinen das Arbeitsgesetz ins Spiel: Sobald mehr als eine Person beschäftigt ist, kommt das Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen zur Anwendung. Trotzdem rechnet Maurus Ebneter, dass es Umgehungsversuche durch bestehende und neue Vereinswirtschaften geben wird: «Wir gehen auch davon aus, dass die Schwarzgastronomie zunimmt.»
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