Der Nationalrat hat dazu am Dienstag eine Motion seiner Sozialkommission (SGK) mit 93 zu 88 Stimmen und bei 11 Enthaltungen angenommen. Dagegen hatte sich vorab die FDP ausgesprochen. Die Einschränkung soll analog auch für Firmen gelten, die die Dividenden für 2020 bereits bezahlt oder gesprochen haben. Der Vorstoss geht an den Ständerat.

Die Mehrheit der SGK begründete die Motion mit den 6 Milliarden Franken, die der Bund der Arbeitslosenversicherung für Kurzarbeitsentschädigung zur Verfügung gestellt habe. Es würde nicht verstanden, wenn ein Unternehmen Kurzarbeitsentschädigung beziehe und gleichzeitig Dividenden auszahle, sagte Mattea Meyer (SP/ZH). [RELATED]

Die FDP hätte die Motion und damit eine staatliche Regelung ablehnen wollen. Marcel Dobler (SG) gab dazu zu bedenken, dass die Auszahlung der Dividenden einfach ins Folgejahr verschoben werden könnte.

[DOSSIER]Auch Wirtschaftsminister Guy Parmelin beantragte Ablehnung. Es sei kontraproduktiv, Unternehmen vor die Wahl Kurzarbeit oder Dividende zu stellen, sagte er. Eine Nichtauszahlung von Dividenden hätte auch schwere Folgen für Pensionskassen. Auf dem Kapitalmarkt schliesslich würde ein Verbot von Dividenden zu Verzerrungen führen.

1,91 Millionen Menschen waren Anfang Mai für Kurzarbeit angemeldet in 187'000 Unternehmen, wie Seco-Direktorin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch am Montag sagte. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) rechnet mit einem Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) von 6,7 Prozent im laufenden Jahr. (sda)