Die Bars- und Clubbetriebe sind zudem wie bisher verpflichtet, die von ihren Besuchenden angegebenen Kontaktdaten anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen, wie das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Montag mitteilte.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kantons zur Bekämpfung der Corona-Pandemie war im August zunächst bis Ende September verlängert worden. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind im Aargau vom 1. Oktober an unter strengen Auflagen wieder möglich. Der Kanton legte das Bewilligungsverfahren fest.

Auch bei privaten Veranstaltungen mit weniger als 300 Personen in nicht öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Betrieben, bei denen weder der empfohlene Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen getroffen werden, muss die Verfügbarkeit und Weitergabe der Kontaktdaten der anwesenden Personen sichergestellt werden.

Dies ist eine Folge der vom Bund geänderten Verordnung. Seit dem 2. September gelten die Erleichterungen für private Veranstaltungen nur noch bis höchstens 300 Personen (bisher 1000 Personen).

Ausbrüche verhindern
Bisher hätten die Massnahmen das Ziel weitgehend erreicht, das Contact Tracing zu entlasten und grössere Ausbrüche in Clubs und Bars zu verhindern, hält das DGS fest. Ungeachtet dessen gäbe die aktuelle Lage sowie die fehlenden Anzeichen einer Entspannung keinen Anlass, die getroffenen Massnahmen aufzuheben.

Die Ansteckungsgefahr bleibe da am grössten, wo viele Menschen ohne Einhaltung der Abstandsregeln oder anderer Schutzmassnahmen auf engem Raum für längere Zeit zusammenkämen. (sda)