2019 seien 20,3 Prozent der Kaufversuche durch Minderjährige erfolgreich gewesen, teilte die Stiftung Sucht Schweiz am Mittwoch mit. Das entspreche im Vergleich zu 2016 einem Rückgang um über 10 Prozentpunkten.

Am besten abgeschnitten hätten bei den im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) durchgeführten Testkäufen die Tankstellenshops (gut 10 Prozent illegale Verkäufe), vor Restaurants und Cafés sowie Ladenketten und Grossverteilern (je knapp 20 Prozent). In Festwirtschaften, Bars und Pubs ist laut Statistik jedoch beinahe jeder dritte Versuch erfolgreich gewesen.

In knapp 82 Prozent der Fälle hat das Verkaufs- und Servicepersonal gemäss Mitteilung eine Alterskontrolle durchgeführt. 2019 wurden mehr Knaben als Mädchen kontrolliert, wobei alleine einkaufende Mädchen öfters Alkohol erhielten als alleineinkaufende Knaben.

Trotz des Rückgangs sei die Anzahl der illegalen Verkäufe «nach wie vor sehr hoch», schreiben Sucht Schweiz und die EZV. Ein Problem sei, dass das Verkaufspersonal bei zu grossem Andrang und an Veranstaltungen zuweilen überfordert sei.

Verkaufspersonal zuweilen überfordert
Eine im September 2019 veröffentlichte Studie hat gezeigt, dass unter den untersuchten Verkaufsorten nur das Personal im Detailhandel systematisch zum Alkoholverkauf an Jugendliche und zum Umgang mit ihnen geschult wurde.

Oft erschwert laut Sucht Schweiz auch das Aussehen von jungen Kunden die Schätzung des Alters und lasse die Angestellten zögern, ob sie den Ausweis verlangen sollten. Ein weiterer Grund ist die Angst vor Einbussen beim Umsatz.

Neben flächendeckenden Schulungen sind laut Sucht Schweiz technische Hilfsmittel wie der Einsatz von Scannern, die die Identitätskarte lesen, oder farbige Armbändel für Minderjährige wünschenswert. Aber nicht nur das Verkaufspersonal, sondern auch die Unternehmen trügen eine Mitverantwortung.

Bei einem Testkauf versuchen Jugendliche, die das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht haben, alkoholische Getränke zu kaufen. Für den Bericht wurden 6534 Testkäufe ausgewertet. 21 Organisationen wie Gemeinden, kantonale Stellen, Unternehmen oder Vereine haben sie zur Auswertung zur Verfügung gestellt.

Für den Erwerb von Wein und Bier gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 16 Jahren, wer Spirituosen kauft, muss mindestens 18-jährig sein. (sda)