Zudem gilt in Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen im Innenbereich eine generelle Maskenpflicht. Dasselbe gilt für Gastrobetriebe und Bars, in denen nicht ausschliesslich sitzend gegessen und getrunken wird, wie der Zürcher Regierungsrat am Mittwoch mitteilte. In diesen Betrieben kam es jüngst zu grösseren Ausbrüchen von Coronaansteckungen.

Im gesamten Innen- und Aussenbereich der Betriebe dürfen höchstens 300 Personen gleichzeitig anwesend sein. Bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen müssen die Teilnehmenden ebenfalls eine Maske tragen. Die Massnahmen sind vorerst bis zum 31. Oktober in Kraft.

Der Regierungsrat hat sich zu den Verschärfungen entschieden, um das Contact Tracing nicht zu überlasten. In den letzten zwei Wochen stieg die Zahl der täglichen Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner von 51 auf 140. Bisher galt die Maskenpflicht für Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Personen und in Innen- und Aussenräumen mit mehr als 300 Personen. (sda)