Die durch die Boulevardbetriebe nutzbare Fläche soll aber nicht vergrössert werden, und die Einhaltung der Fläche soll weiterhin kontrolliert und mutwillige Überschreitungen sanktioniert werden, wie der Stadtrat im am Dienstag veröffentlichten Bericht und Antrag an das Stadtparlament schreibt.

Beispielsweise aber prüfe die Stadt derzeit die aktuell restriktive Regelung, wonach sämtliches Mobiliar, speziell die Sonnenschirme, die bewilligte Fläche auch in der Höhe nicht überragen dürfe, heisst es weiter.

Kaffeemaschine neu zulässig
Künftig soll auf Boulevardflächen nebst dem Grundmobiliar mit gewissen Einschränkungen auch Zusatzmobiliar innerhalb der bewilligten Fläche platziert werden dürfen. Dies insbesondere, um den Service zu erleichtern, indem beispielsweise eine Kaffeemaschine aufgestellt wird.

Neu sollen auch Barelemente wie Stehtische oder hohe Hocker oder Menütafeln platziert werden können. Die Materialien aber müssen weiterhin «hochwertig» sein und dürften keine Fremdwerbung tragen, heisst es.

Keine Dauerbeschallung
Dem Wunsch der Begleitgruppe, welche am Liberalisierungsprozess beteiligt war, die Boulevardfläche künftig beschallen zu dürfen, folgt der Stadtrat nicht. Er wolle keine Dauerbeschallung des öffentlichen Raums. Livemusik, etwa zur Umrahmung eines Hochzeitsapéros, will er hingegen aber ermöglichen.

Gelockert werden sollen auch die Regelungen für Geschäftslokale in der Innenstadt, ohne dass die zur Verfügung gestellte Fläche erweitert wird. Neu könne die Fläche von 1,5 Quadratmetern statt mit einem Stück mit mehreren Geschäftsauslagen und weiteren Elementen gestaltet werden, heisst es. Sie müssen aber weiterhin entlang des Geschäfts aufgestellt werden.

«Quartierverträgliche Nutzung»
Der Stadtrat will mit der Lockerung eine «quartierverträgliche Nutzung» der Boulevardflächen erreichen und den Geschäften mehr kreativen unternehmerischen Freiraum ermöglichen und den administrativen Aufwand senken. Die in den internen und externen Workshops aufgeworfenen Wünsche und Anregungen für eine flexiblere Handhabung der Flächen vor den Lokalen liessen sich ohne eine Anpassung des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grundes umsetzten, hält der Stadtrat fest.

Er beantragt dem Stadtparlament deshalb, eine entsprechende Motion als erledigt abzuschreiben. Die Neuerungen sollen bereits auf die kommende Frühlingssaison umgesetzt werden. (sda)