Mit der Anpassung des Umweltschutzgesetzes soll die bisherige Unterscheidung zwischen befristeten Veranstaltungen und permanenten Verkaufsständen wegfallen. Diese Gleichstellung soll mehr Klarheit schaffen als die seit 2014 geltende Regelung. Unter die neue Bestimmung fallen Märkte, Kioske, Buvetten, Strassencafés und sonstige Verkaufsstände im öffentlichen Raum.

Die Vorlage war in der vorberatenden Kommission oppositionslos verabschiedet worden. Die Fraktionen der Linken und und der Mitte unterstützten sie klar. Doch überraschend beantragten SVP und FDP im Plenum Rückweisung, weil die Forderungen des auslösenden Vorstosses nicht voll umgesetzt würden. Zudem seien Betroffene nicht von der Kommission angehört worden.

Kompromiss-Streit
Für SP und GLP war dieser Antrag Verrat am erzielten Kompromiss. Das Grüne Bündnis hatte dafür auf noch striktere Regelungen verzichtet – namentlich darauf, die zweiwöchige Herbstmesse nicht als Ausnahme gelten zu lassen.

Christoph Brutschin, Vorsteher des Departementes für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU), hielt erbost fest, persönlich habe er «zahllose Male» mit Betroffenen-Vertretern gesprochen, sein Amtsleiter noch öfter. Ein Süsswaren-Standbetreiber – alt Grossrat der SVP und einer der Motionäre –  habe ihm den Kompromiss per Handschlag versprochen, hielt Brutschin fest. Nun Rückweisung zu beantragen, bedeute daher «Wortbruch» – er werde persönlich sein Magenbrot künftig anderswo kaufen. Laut SVP hat jener alt Grossrat keine Partei-Funktion mehr.

Nachdem eine Rückweisung mit 69 gegen 24 Stimmen abgeblitzt war, wurde im Rat um den Wortlaut gefeilscht. CVP, FDP, LDP und SVP beantragten, die Mehrweggeschirrpflicht mit einem Zumutbarkeits-Passus zu beschränken, der etwa Kleinstveranstaltungen verschonen würde. Kleinstveranstaltungen hatte zwar auch die Regierungsfassung explizit ausgenommen, aber ohne generelles Zumutbarkeitskriterium.

Rechte Kritik am Prinzip
Für die SVP ist das Mehrwegsystem «mühsam» für die Konsumenten wie auch für die Verkäufer – zumal die Abfallberge eher von mitgebrachter als lokal gekaufter Verpflegungsverpackung stammten. Das Gesetz sei «völlig untauglich» für die Praxis, man solle es weicher formulieren. Genau gegen Aufweichung per «Gummiparagraph» plädierte hingegen die SP.

Die FDP kritisierte die Vorlage als zu starr. Man könne nicht wissen, welche anderen guten Lösungen in Zukunft allenfalls zur Verfügung stünden. Die LDP sprach derweil von einem akzeptablen Kompromiss, und auch CVP und GLP waren dafür.

Die FDP argumentierte ferner, die auslösende Motion sei vom Parlament zweimal überwiesen worden, weshalb ein Auftrag bestehe.
Jene Motion aus FDP- und SVP-Kreisen war indes 2016 zum Anzug abgeschwächt und in dieser unverbindlicheren Form überwiesen worden.

Landgemeinden müssen folgen
Am Ende wurden die Änderungsanträge zum Wortlaut mit 50 gegen 45 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. In der Schlussabstimmung wurde die Gesetzesrevision mit 77 gegen 16 Stimmen bei drei Enthaltungen deutlich überwiesen.

Die Gesetzesrevision soll Gleichbehandlung bringen und Trittbrettfahrer an Grossanlässen ausbremsen. Generelle Ausnahmen, namentlich für Fasnacht oder Herbstmesse, werden im Gesetz festgeschrieben. Heute gilt die Mehrweggeschirrpflicht an rund 130 Veranstaltungen im Jahr. Nicht erfasst wird der Verkauf auf privatem Boden.

Die neuen Regelungen gelten wegen der Gemeindeautonomie nur für die Stadt Basel. Riehen und Bettingen werden aber dazu angehalten, für das eigene Gebiet sinngemäss ähnliches zu erlassen.

Seit 2014 dürfen in Basel-Stadt an öffentlichen Veranstaltungen auf der Allmend für Getränke und Esswaren nur Mehrweggeschirr sowie PET-Flaschen mit Pfand verwendet werden. Dies gilt auch für öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund mit mehr als 500 Personen. Ausgenommen ist die Fasnacht. (sda)