Der Nidwaldner Landrat hat am Mittwoch nach erster Lesung das Gastgewerbegesetz mit 57 zu 0 Stimmen revidiert.

Wer im Kanton Nidwalden einen Take-Away-Imbiss betreibt, muss künftig einen Nachweis von fachlichen Kenntnissen vorlegen können, wenn der Stand mehr als sechs Plätze bietet. Bislang waren Betriebe mit bis zu 20 Plätzen von der Nachweispflicht befreit.

Mit der verschärften Vorschrift will der Landrat das Gleichbehandlungsgebot gegenüber den ordentlichen Gastwirtschaften besser wahren. Diese Verschärfung wurde diskussionslos beschlossen.

Zuvor hatte die FDP jedoch vorgeschlagen, auf den Fähigkeitsausweis ganz zu verzichten. Dieser sei ein alter Zopf, sagte Remigi Zberg (FDP). Es sei nicht bekannt, dass die Gastrobetriebe in Kantonen, die das Wirtepatent nicht kennen würden, schlechter seien als in jenen mit Fähigkeitsausweis.

Die anderen Fraktionen wollte am Fähigkeitsausweis festhalten. Joseph Niederberger (CVP) wies darauf hin, dass der kantonale Wirteverband sich für diesen ausgesprochen habe. Offenbar habe die Branche ein Interesse daran, dass Wirte ein Basiswissen hätten. Mit der Abschaffung werde dem Konsumenten kein Gefallen erwiesen.

Spiegelei braten genügt nicht
Peter Wyss (SVP) sagte, der Beruf «Wirt» lasse sich im Gegensatz zum «Coiffeur» oder «Metzger» nicht lernen. Jeder, der halbwegs ein Spiegelei braten könne, glaube, er könne wirten. Es sei zwingend nötig, dass vor allem bei Quereinsteigern Mindestanforderungen geprüft würden.

Delf Bucher (Grüne) bezeichnete den liberalen Vorschlag als Holzweg. Falle das Wirtepatent weg, müssten nachher die Kontrollen verstärkt werden. Dies bringe auch mehr Kosten und Bürokratie. Bruno Christen (CVP) sagte, der Fähigkeitsausweis sei eine kleine, aber wichtige Hürde.

Regierungsrat Othmar Filliger warnte, ohne Fähigkeitsausweis gebe es im Gastrobereich mehr Wildwuchs und Problemfälle. Die Anforderung sei ein Eingriff in die Gewerbefreiheit, aber es gehe hier um die Volksgesundheit.

Das Kantonsparlament entschied schliesslich deutlich, mit 48 zu 8 Stimmen, den Fähigkeitsausweis nicht abzuschaffen. (sda)