Für warme Speisen soll der Mehrwertsteuersatz im Take-Away 8 Prozent betragen, also gleich viel wie im Restaurant. Für kalte Speisen soll der Satz nur dann gleich sein, wenn für den Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereit stehen. Ansonsten soll er wie bisher 2,5 Prozent betragen.

Die Gesetzesänderung soll als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative von Gastrosuisse dienen. Heute bezahlen Restaurants auf Speisen einen höheren Mehrwertsteuersatz als Take-Aways. Gastrosuisse will mit der Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung» diese Ungleichbehandlung beheben und fordert einen einheitlichen Satz von 2,5 Prozent auf alle Produkte.

Kritik von allen Seiten
Das Anliegen der WAK, gleichlange Spiesse zu schaffen, wird weitgehend anerkannt, wie sich in der Vernehmlassung gezeigt hat. Allerdings bezweifeln betroffene Organisationen und Parteien, ob die Einführung des neuen Kriteriums zweckmässig ist.

Während ein Hot-Dog-Verkäufer künftig einen Satz von 8 Prozent bezahle, profitiere jemand, der ein Sandwich anbietet, weiterhin von einem reduzierten Satz von 2,5 Prozent, kritisiert der Schweizerische Gewerbeverband SGV. Im äussersten Fall müsse ein Anbieter zwei Sätze verrechnen, was einen administrativen Mehraufwand bedeute, schreibt der Verband.

Branchen gegeneinander ausspielen
Ähnlich tönt es über die Parteigrenzen hinweg. Der Gegenentwurf sei wenig durchdacht, bilanziert die CVP. Zweifel äussert die Partei auch, ob die Take-Aways nun dem Detailhandel oder dem Gastgewerbe näher stünden. Die SP erachtet den Vorschlag als nicht zielführend. Der Steuersatz solle nicht von der Temperatur einer Mahlzeit abhängig gemacht werden.

Keine Unterstützung erhält die WAK auch von der SVP: Die Situation für Gastbetriebe lasse sich nicht dadurch verbessern, dass die Marktbedingungen für Take-Away-Betriebe verschlechtert würden, schreibt die Partei. Letztlich handle es sich um eine Steuererhöhung.

Ideen eines Sondersatzes
Die FDP hält weiterhin an der Idee eines Einheitssatzes fest. Damit könnten Bürokratiekosten im dreistelligen Millionenbereich eingespart werden, schätzt die Partei. Entlastet würden auch Konsumenten. Ähnlich äussert sich der Westschweizer Konsumentenschutz FRC, der eine Erhöhung der Preise befürchtet.

Einen Sondersatz für das Gastgewerbe möchte die BDP einführen, um die bestehende Diskriminierung zu beseitigen. Dabei stützt sich die Partei auf Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Neu soll der Satz auf 5,5 Prozent festgelegt werden.

Einzig die Grünen sprechen sich für den WAK-Entwurf aus. Zwar liessen sich Grenzfälle in der Praxis nicht ausschliessen, aber der Gegenvorschlag baue die ungerechte Behandlung zwischen Gastrobetrieben und Take-Aways ab, schreibt die Partei. (npa/sda)