Die Organisation «Tier im Fokus» (TIF) hatte gegen die Werbung im Februar Beschwerde eingereicht und den «irreführenden Gesamteindruck» bemängelt. Das Foto zeigt unter dem Motto «Logenplätze für unser Geflügel» drei Hühner in einem Stall aus Holz mit einem erhöhten Balken.

Proviande, die Branchenorganisation der Fleischwirtschaft, suggeriere damit, «dass Schweizer Hühner in Kleingruppen im gemütlichen Holzstall leben würden», hiess es von TIF damals. Dies zeichne ein falsches Bild der industriellen Tiernutzung. Ausserdem kritisierten die Tierschützer die Werbung in zwei weiteren Punkten.

Keine Abbildung 1 zu 1
Das Werbemittel sei im Gesamteindruck nicht zu beanstanden, urteilte die Lauterkeitskommission in einem Entscheid von Anfang Juli, den TIF am Dienstag publik machte und der Agentur Keystone-SDA vorliegt. Die Durchschnittsadressaten, also Fleischesser, würden erkennen, dass die Abbildung nicht 1 zu 1 den tatsächlichen Begebenheiten entspreche.

Für durchschnittliche Betrachter sei ausserdem erkennbar, dass in der Kampagne die Zuchttierhaltung in den sogenannten «besonders tierfreundlichen Stallungen»(BTS) des Tierwohlprogramms des Bundes im Vergleich zu sonstiger Massentierhaltung beworben würde. Es werde kein Bezug zu freilebenden Tieren gemacht.

Nicht stetiger Auslauf
Allerdings bemängelte das Selbstkontrollorgan der Werbebranche eine Werbeaussage über den Auslauf der Masthühner. Diese hätten in den BTS-Ställen tagsüber stets Zugang zu einem Wintergarten, hiess es in der Werbung. Tatsächlich ist aber dieser Zugang bis zum 21. Lebenstag freiwillig. Die Tierschützer machten zudem geltend, dass Masthühner bereits in einem Alter von 22 bis 37 Tagen wieder geschlachtet würden. Die Lauterkeitskommission taxierte es als «zumindest irreführend», dass ein Zugang zu einem Aussenklimabereich auf diese Weise angepriesen wird, wenn der Zugang für das Tier «nur während weniger Tage überhaupt relevant wird». Sie empfahl Proviande, diese Aussage künftig nicht mehr zu verwenden. In den anderen Punkten lehnte die Kommission die Beschwerde ab.

Proviande teilte auf Anfrage mit, sie werde den Beschluss nicht anfechten und künftig auf die Werbeaussage zum Wintergarten verzichten. Neu soll es lediglich heissen, dass alle BTS-Ställe über einen geschützten Aussenbereich verfügen. In seinen Tierwohlprogrammen fördert der Bund Tierhaltungen wie BTS, die die Bedürfnisse der Nutztiere stärker berücksichtigen, mit Beiträgen. Zudem unterstützt der Bund die Marketingbemühungen von Proviande zur Absatzförderung von Schweizer Fleisch subsidiär mit einem Anteil von höchstens 50 Prozent, wenn die Branche entsprechende Eigenmittel aufbringt. (sda)