Im Gegensatz zu anderen Kantonen fehlten in Schaffhausen die gesetzlichen Grundlagen, um Rechtsverstösse beim Verkauf von Alkohol an Jugendliche, auch im Zusammenhang mit Testkäufen, zu sanktionieren, sagte Motionär Bruno Müller (SP). Testkäufe seien ein wirksames Instrument.

Die Schaffhauser Polizei und die Staatsanwaltschaft sind in diesem Bereich jedoch nicht aktiv, da verschiedene Gerichte Testkäufe als «verdeckte Ermittlungen beurteilen», wie es in der Begründung der Motion heisst. Damit Testkäufe eine Berechtigung hätten, braucht es laut Bundesgericht eine gesetzliche Grundlage.

Der Regierungsrat begrüsste die Motion zwar grundsätzlich, sprach sich jedoch dafür aus, die Regelung auf Bundesebene abzuwarten. Dies wollte die Mehrheit des Kantonsrat jedoch nicht tun. Die Regierung muss nun eine Vorlage für eine Gesetzesanpassung erarbeiten. (sda)