Da der Zugang zu den Innenbereich nur noch mit einem gültigen Zertifikat möglich sei, steige das Bedürfnisse, die Aussenbereiche nutzen zu können, begründet die Zuger Regierung ihren Entscheid.

Die Heizungen in den Aussenbereichen können ab kommenden Samstag genutzt werden. Die Berechtigung sei, gleich wie die erweiterte Zertifikatspflicht in Innenräumen, auf den 24. Januar 2022 befristet, teilte die Zuger Baudirektion am Donnerstag mit.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Regierung mit einer Ergänzung der Verordnung zum Energiegesetz diesen Branchen erlaubt, während fünf Monaten fossil oder elektrisch betriebene Heizungen wie Heizpilze oder Heizstrahler aufzustellen und zu nutzen. (sda/npa)