Die Verordnung für dieses Unterstützungsprogramm tritt am 1. November in Kraft, wie die Regierung des Kantons Basel-Stadt am Dienstag mitteilte. Neben der Hotellerie und der Gastronomie können mit Mitteln aus diesem Programm auch weitere Tourismusbereiche unterstützt werden, wie es im Communiqué heisst.

Umgesetzt wird mit dem Hilfsprogramm eine Motion, die der Grosse Rat erst vor etwas mehr als einem Monat für dringlich erklärt und stillschweigend an die Regierung überwiesen hatte. Den Vorstoss eingereicht haben alle Fraktionen des Kantonsparlaments gemeinsam.

Die Regierung setzt nun zunächst ein Fachgremium ein, das die näheren Bestimmungen zur Berechnung der Unterstützungsbeiträge und ein Formular für die Gesuche ausarbeitet. Sobald die Regierung diese Vorarbeiten abgesegnet hat, können Gesuche eingereicht werden.

Genehmigte Gesuche, welche die Voraussetzungen dafür erfüllen, will der Kanton für weitere Unterstützungsbeiträge gemäss dessen Covid-19-Gesetz an den Bund weiterleiten. (sda)