Die Sozialpartner des L-GAV für das Gastgewerbe (hotelleriesuisse, Gastrosuisse, SCA Swiss Catering Association, Hotel & Gastro Union, Unia, Syna) haben in den Lohnverhandlungen des letzten Jahres festgelegt, dass die Mindestlöhne per 1. Januar 2014 um die durchschnittliche Jahresteuerung der Jahre 2009 bis 2012 angepasst werden.

Die Erhöhung der Mindestlöhne beläuft sich auf insgesamt 0,2 Prozent, wie der Branchenverband hotelleriesuisse mitteilte.

Für Saisonbetriebe gilt die Erhöhung der Mindestlöhne auf die Sommersaison 2014 und für Saisonbetriebe, welche das ganze Jahr geöffnet haben, spätestens ab 1. Mai 2014. (ar/npa)

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