Viele Betriebe im Gastgewerbe kämpfen derzeit mit existenziellen Problemen. Daher haben die Sozialpartner einstimmig beschlossen, die Mindestlöhne des L-GAV für das laufende und das kommende Jahr unverändert auf dem Stand von 2019 zu belassen.

Dementsprechend hat die Arbeitnehmerseite auch ihre hängige Klage beim Schiedsgericht, über die am 2. Juli entschieden worden wäre, zurückgezogen. Die Vertreter der Sozialpartner zeigen sich erfreut über den gemeinsamen Beschluss, der die Branche in dieser schwierigen Zeit stärken soll.

Im Jahr 2022 soll es wieder eine Erhöhung der Mindestlöhne um 0.2 Prozent geben. Dies haben die Sozialpartner im Gastgewerbe am Mittwoch bekannt gegeben. Sie beantragen nun beim Bundesrat die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung des L-GAV bis Ende 2022.

Die Sozialpartner verhandeln jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite die Hotel & Gastro Union, die Syna und die Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie die Swiss Catering Association SCA. (htr)

Aktuell geltende Mindestlöhne bis 2021:

  • Kat. Ia (Mitarbeitende ohne Berufslehre): CHF 3'470.-
  • Kat. Ib (Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest): CHF 3'675.-
  • Kat. II (Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä.): CHF 3'785.-
  • Kat. IIIa (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.): CHF 4'195.-
  • Kat. IIIb (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung): CHF 4'295.-
  •  Kat. IV (Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung): CHF 4'910.-
  • Praktikanten und Praktikantinnen: CHF 2'212.-