Die Eigentümer des Luzerner Luxushauses Patrick Hauser hatten geltend gemacht, dass die Zuteilung des Hotels den Wert mindere und sich dadurch die Kreditbedingungen für sie verschlechtern würden. Zudem kritisierten sie, dass nicht alle Hotels der Stadt in die Tourismuszone fallen, was eine Ungleichbehandlung unter Gewerbegenossen sei.

Diese Argumente lassen die Lausanner Richter nicht gelten. Sie haben in der Beratung klar festgehalten, dass es sich bei der Schaffung einer Tourismuszone und der entsprechenden Zuteilung nicht um eine wirtschaftspolitische Massnahme handle.

Vielmehr liege dem Vorgehen ein zulässiges und legitimes stadtplanerisches Interesse zugrunde. Die Schaffung entsprechender Zonen wurde auch in anderen Städten als zulässig erklärt.

Die Tourismuszone ist Teil der revidierten Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern. Diese war im Juni 2013 von der Stadtluzerner Stimmbevölkerung beschlossen worden.

Das Bau- und Zonenreglement sieht vor, dass in der Tourismuszone bestehende Flächen nur zu 20 Prozent für Wohn- und Arbeitszwecke umgenutzt werden können. In jedem Fall ist das Erdgeschoss jeweils publikumsorientiert zu nutzen. (sda/npa)