Die 2012 geltenden Mindestlöhne des L-GAV für das Gastgewerbe werden per 1. Januar 2013 respektive auf ­Beginn der Sommersaison 2013 nicht erhöht. Im Gegenzug wird die bisher nicht angepasste kumulierte durchschnittliche Teuerung der Jahre 2009 bis und mit 2012 per 2014 ausgeglichen. Darauf haben sich die Arbeitnehmerverbände Hotel & Gastro Union, Unia und Syna sowie die Arbeitgebervertreter von hotelleriesuisse, Gastrosuisse und Swiss Catering Association in Verhandlungen geeinigt. Diese kostendämpfenden Massnahmen sind eine Folge der aktuell angespannten wirtschaftlichen Situation. Zu höheren Kosten in der Hotellerie trägt auch der am 1. Januar 2012 eingeführte volle 13. Monatslohn für alle Mitarbeitenden des Gastgewerbes bei.

Die Vertragspartner haben sich ebenfalls darauf geeinigt, dass die Laufzeit des L-GAV um zwei Jahre bis 2015 verlängert wird. Eine erstmalige Kündigung des Vertrages wäre frühestens per 30. Juni 2014 möglich. hotelleriesuisse-Präsident Guglielmo L. Brentel warnt jedoch vor einem solchen Schritt: «Wir wären in ­gekündigtem Zustand in einer schwachen Position.»

Lesen Sie mehr dazu in der htr hotel revue vom 25. Oktober 2012.