Seit dem 23. November sind in Basel-Stadt sämtliche Gastrobetriebe und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Die Basler Regierung hat nun beschlossen, diese gegenwärtig noch über die Verfügung des Bundes hinausgehenden Einschränkungen bis 22. Januar 2021 zu verlängern. Die epidemiologische Lage habe sich zwar leicht verbessert, sei aber «anspruchsvoll» geblieben, heisst es als Begründung.

Neben den vom Bund am vergangenen Freitag verfügten neuen Schutzmassnahmen wird im Kanton Basel-Stadt neu die Prostitution untersagt. Der Kanton nehme damit die Anliegen der entsprechenden Interessengruppen auf, heisst es in der Mitteilung. Zudem dürfen Take-away-Betriebe erst um 06.00 statt um 05.00 Uhr öffnen.

Des weiteren hat sich die Regierung für den neuen Massnahmenplan des Bundes ausgesprochen, der den Kantonen zur Konsultation vorgelegt worden sei. Was dieser Massnahmenplan enthält, wird der Bundesrat voraussichtlich diesen Freitag bekannt geben. Die Basler Regierung spricht sich, ohne inhaltliche Details zu nennen, für eine frühe Inkraftsetzung bereits in dieser Woche aus.

Unterstützungsbeiträge für das Gastgewerbe erhöht
Gleichzeitig mit der Verlängerung der Massnahmen hat die Basler Regierung die Unterstützungsbeiträge für die Gastronomie und Hotellerie um 10,4 Millionen Franken erhöht. Insgesamt stehe damit im Rahmen des laufenden Härtefallprogramms ein Unterstützungspaket in der Höhe von 74,5 Millionen Franken aus Kantons- und Bundesmitteln zur Verfügung, heisst es.

Schliesslich hat die Regierung zuhanden des Grossen Rats eine Vorlage zur Abgeltung von Mehr- und Zusatzkosten von Spitälern, Pflegeheimen und der Spitex-Dienste verabschiedet. Insgesamt werde mit Mehrkosten von 77 Millionen im laufenden und von 31 Millionen Franken im kommenden Jahr gerechnet, heisst es.

Die Mehr- und Zusatzkosten seien vor allem wegen des höheren Bedarfs an Beatmungs- und Isolierplätzen und der Anschaffung medizinischer Geräte in den Spitälern entstanden. Diese Mittel seien im Budget des Gesundheitsdepartements nicht eingestellt, weshalb ein Nachtragskredit nötig sei. (sda)