Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat beantragen, zwei Richtlinienmotionen abzulehnen, deren Urheber die Senkung der Mindestumsatzschwelle fordern. Das teilte die Kantonsregierung am Freitag mit.

Ziel der Härtefallmassnahmen sei es, Konkurse von Unternehmen zu verhindern, die mindestens einen existenzsichernden Haupterwerb ermöglichen würden. Das schreibt der Regierungsrat zur Begründung. Gemäss den Bundesvorgaben solle sich die Härtefall-Hilfe an den ungedeckten Fixkosten der Unternehmen orientieren.

Die Urheberinnen und Urheber der beiden Motionen im Grossen Rat argumentierten, in der Covid-19-Härtefall-Verordnung des Bundes sei derzeit eine Mindestumsatzschwelle von 50'000 Franken vorgesehen. Gerade Kleinstunternehmen und Selbstständigerwerbende mit tiefen Einkommen seien schon im Normalfall grösseren Schwierigkeiten ausgesetzt. Sie würden während dieser Corona-Krise besonders leiden.

Der bernische Grosse Rat wird sich noch über die beiden Motionen beugen. Bei Richtlinienmotionen hat der Regierungsrat aber einen «relativ grossen Spielraum» bei der Erfüllung des Auftrags, wie es jeweils heisst. «Die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat», schreibt die Kantonsregierung jeweils auch.

Geld auch für abgewanderte Firmen
Die Berner Regierung will aber eine Lücke in der Härtefall-Hilfe schliessen, wie sie weiter mitteilte. Diese Lücke betrifft Unternehmen, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem Einreichen des Härtefall-Gesuchs in einen anderen Kanton abgewandert sind.

Aktuell können in Bern nur Unternehmen Härtefall-Unterstützung beantragen, die zum Zeitpunkt der Einreichung ihres Gesuchs ihren Hauptsitz im Kanton haben. Die Härtefall-Verordnung des Bundes sieht hingegen vor, dass sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Unternehmens am 1. Oktober des vergangenen Jahres richtet. Mit der kantonalen Bestimmung entsteht somit eine Lücke.

Obwohl es standortpolitisch nicht zielführend sei, abgewanderte Unternehmen zu unterstützen, werde der Regierungsrat auf Wunsch des Bundes diese Lücke schliessen, heisst es in der Mitteilung. Die kantonale Härtefall-Verordnung werde noch im Februar angepasst. (sda/npa)