Der Bundesrat hatte am Mittwoch neu sämtliche Betriebe als Härtefälle eingestuft, die seit dem 1. November 2020 auf behördliches Geheiss über 40 Tage geschlossen waren. Wenn sie nicht in Konkurs- oder Betreibungsverfahren sind, haben sie Anrecht auf Unterstützung.

Mit diesen neuen Vorgaben hätten die Kantone einen kleineren Spielraum als beim ersten Härtefallpaket, sagte der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss (CVP) am Donnerstag vor den Medien. Der Regierungsrat sei daher zum Schluss gekommen, dass er den Beitrag für diese Betriebe als gebundene Ausgabe in eigener Kompetenz sprechen könne.

Entsprechend brauche es dafür kein vom Parlament abgesegnetes Dekret. Bei den nun beschlossenen zusätzlichen 40 Millionen Franken handelt es sich um nicht rückzahlbare Beiträge, im Gegensatz zum ersten Härtefallpaket im Umfang von 25 Millionen Franken, das zum Grossteil aus Krediten besteht.

Für das neu geschaffene Härtefall-Programm können in Luzern voraussichtlich ab nächster Woche Gesuche gestellt werden. «Erste Mittel könnten noch im Januar ausbezahlt werden», sagte Wyss. Die Härtefall-Gelder aus dem ersten Programm für Unternehmen, die Umsatzeinbusse von 40 Prozent und mehr verzeichneten, können dagegen erst nach Ablauf der Referendumsfrist im Februar ausgezahlt werden.

«Mietreduktionen obsolet»
Für das 25-Millionen-Franken-Programm seien bislang 61 Gesuche eingegangen im Umfang von knapp 7 Millionen Franken. Allerdings seien viele Gesuche von Betrieben dabei, die nicht anspruchsberechtigt seien, sagte Departementssekretär Heinz Bösch.

Gastrobetriebe etwa, die bereits einen Antrag gestellt hätten, nun aber unter die neu geschaffene Kategorie fielen, müssten kein neues Gesuch stellen. Finanzdirektor Wyss sagte, mit dem neuen Härtefallprogramm beteilige sich die öffentliche Hand an den Fixkosten der Unternehmen. Entsprechend würden Forderungen nach Mietreduktionen obsolet.

Die Kantonsregierung weist darauf hin, dass der Betrag von 40 Millionen Franken noch vor dem Entscheid des Bundes, viele Geschäfte ab Montag zu schliessen, beschlossen worden sei. Allfällige weitere Sonderkredite würde man im März ins Parlament bringen, sagte Wyss.

Im Kanton Luzern stehen damit zwei Programme für Härtefälle bereit: jenes für die ordentlichen Härtefälle und jenes für geschlossene Betriebe. Mittlerweile beträgt das Gesamtvolumen des Härtefallprogramms 2,5 Milliarden Franken. Der Luzerner Anteil beläuft sich auf insgesamt 83 Millionen Franken. Die Bundesbeteiligung erfolgt nach Tranchen und hängt von der Höhe der jeweiligen Kantonsbeiträge ab.

Unterstützung für Transport und Kultur
Für das bereits angelaufene erste Härtefall-Programm stammte der Grossteil der Anträge von Unternehmen mit bis zu fünf Stellen und gleichzeitig mit über 1 Million Franken Umsatz. Das liegt laut Bösch daran, dass viele Gesuche aus der Reisebranche stammen, wo mit wenig Personal grosse Umsätze erzielt würden.

Der Kanton Luzern kennt eine weitere Härtefallhilfe: Jene der Albert Koechlin Stiftung im Umfang von 1,1 Millionen Franken. Dafür seien 90 Gesuche eingegangen, 0,5 Millionen Franken wurden bereits ausbezahlt. Es seien auch hier viele ungeeignete Anträge dabei gewesen, als Überbrückung habe die Hilfe aber gegriffen, sagte Bösch.

Weiter will die Luzerner Regierung auch touristische Transportunternehmen unterstützen mit 900'000 Franken, wovon der Bund 400'000 Franken übernimmt. Zudem entschied die Regierung, die Luzerner Kulturbetriebe weiterhin Mitteln zu unterstützen. Dafür stünden weitere 10,8 Millionen Franken zur Verfügung. Finanziert wird diese Unterstützung zur Hälfte vom Bund, zur anderen Hälfte vom Kanton. (sda)