Zwischen den Schengen-Staaten herrscht seit Mitte Juni zwar wieder Reisefreiheit. Personen aus Drittstaaten müssen sich aber noch gedulden, wenn sie in der Schweiz Ferien machen wollen: Kurzaufenthalte von weniger als 90 Tagen für Ferien, aber auch für Ausbildungen, medizinische Behandlungen oder nicht dringende geschäftliche Besprechungen sind weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) mitteilte.

Die Aufhebung dieser letzten Einreisebeschränkungen wolle die Schweiz nach Möglichkeit in Abstimmung mit den anderen Schengen-Staaten vollziehen. Je nach Entwicklung der epidemiologischen Situation geschieht dies gegenüber gewissen Staaten ebenfalls bereits per 6. Juli.

Zurück in den Vor-Krisen-Modus
Auf dieses Datum hin werden die Einschränkungen bei der Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten aufgehoben: Bewilligungen werden im Rahmen des Kontingentsystems wie vor der Corona-Krise erteilt. Damit werden unter anderem wieder Zulassungen zur Erwerbstätigkeit im Tourismus- oder Kulturbereich möglich. Das Gleiche gilt für Weiterbildungen mit Erwerbstätigkeit, beispielsweise Au-pairs, landwirtschaftliche Praktikanten oder Jugendaustausch.

Ebenfalls per 6. Juli 2020 werden die Beschränkungen für Aufenthalte über neunzig Tage für die nichterwerbstätigen Drittstaatsangehörigen aufgehoben. Davon profitieren zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner. Das SEM weist in der Mitteilung darauf hin, dass grenzsanitarische Massnahmen wie beispielsweise Temperaturmessungen oder Quarantäne für Einreisende aus Drittstaaten möglich blieben. (sda)