Der Bundesrat habe die Arbeit schon in Angriff genommen, sagte Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin am Montag in der Fragestunde des Nationalrats. Er sei sich der Dringlichkeit des Anliegens sehr wohl bewusst. Trotzdem dauert das Verfahren seine Zeit, insbesondere für die Vernehmlassung.

Dieses soll laut Parmelin verkürzt werden, so dass der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum teilweisen Mietzinserlass Mitte September vorlegen kann. Die Räte könnten die Vorlage dann im dringlichen Verfahren in der Wintersession behandeln und gegebenenfalls sofort in Kraft setzen.[RELATED]

So lange bleibt die Frage in der Schwebe, wie viel Mietzins geschlossene Geschäfte für die Zeit des Lockdown zahlen müssen. National- und Ständerat haben den Bundesrat beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, die eine Reduktion um 60 Prozent vorsieht. Davon sollen Unternehmen profitieren, die bis zu 20'000 Franken Monatsmiete zahlen.

Eine Motion ist noch kein Gesetz. Im Ständerat war die Abstimmung denkbar knapp ausgefallen, auch im Nationalrat war das Ergebnis nicht deutlich. Wie die Abstimmung über die Umsetzungsvorlage ausgeht, ist daher alles andere als gewiss. (sda)