Das Parlament stimmte einem Antrag der CVP hauchdünn zu mit 27 zu 26 Stimmen bei 1 Enthaltung. Der nicht rückzahlbare Anteil wird somit von 50 Prozent auf Zweidrittel angehoben, der Rest wird als Kredit vergeben.

Somit können 1,5 Millionen Franken des Kantonsanteils von 2,3 Millionen Franken à fonds perdu ausbezahlt werden. Die gleiche Aufteilung gilt für den Beitrag des Bundes von 4,7 Millionen Franken. Der Rahmenkredit für das Härtefall-Programm beträgt 7 Millionen Franken.

Der Regierungsrat hatte vorgeschlagen, neben dem Bundesbeitrag von maximal 4,7 Millionen Franken nur 1,135 Millionen Franken als nicht rückzahlbare Gelder einzustellen. Der Höchstbetrag pro Firma beläuft sich auf 150'000 Franken, die Hälfte davon sollte gemäss Regierungsrat nicht rückzahlbar sein, die andere in Form verbürgter Kredite.

Bekenntnis der Unternehmen
Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler (SVP) sagte, man erhoffe sich durch die 50-50-Regelung ein Bekenntnis der Unternehmen, dass diese alles unternehmen, um wieder auf die Beine zu kommen. Sie müssten ihren Teil zur Stabilisierung der Situation beitragen müssten, und die Kredite hätten ja eine Laufzeit von zehn Jahren.

Der Vorschlag der Regierung sei zielführend, sagte Kantonsrat Hubert Schumacher (SVP). Der Kanton stosse an seine Belastungsgrenze. Reine A-fonds-perdu-Beiträge seien «nicht ganz sauber». Eine Kombination mit Krediten sei nötig, damit der Rettende, also der Kanton, nicht selber untergehe.

Die CVP dagegen forderte eine Erhöhung des A-fonds-perdu-Anteils auf Zweidrittel. Zwar gelte es, den Staatshaushalt im Auge zu behalten und die Schuldenbremse einzuhalten, sagte Alex Höchli (CVP). Doch würden sich die Gemeinden an den Beiträgen mit 20 Prozent beteiligen, was die Kantonskasse wiederum entlaste.

Kritik an Ausführungsbedingungen
Noch weiter gehen wollte die vorberatende Kommission. Sie schlug vor, den gesamten Kantonsanteil als A-fonds-perdu-Beitrag auszurichten. Die FDP unterstützte den Antrag. Die Betriebe seien mit Krediten mehr als versorgt, es mache keinen Sinn, dass diese mit Schulden nun Schulden bezahlten, sagte Martin Hug (FDP).

Auch die CSP unterstützte eine Erhöhung der A-fonds-perdu-Anteile. Ihr Sprecher Daniel Windisch kritisierte zudem die Voraussetzung für einen Härtefall, wonach Unternehmen etwa zuerst einen Covid-Kredit ausgeschöpft haben müssten. Auch sein Parteikollege Andreas Sprenger (CSP) fand, in den Ausführungsbestimmungen würden «so viele Betriebe wie möglich» von der Anspruchsberechtigung ausgeschlossen.

Regierungsrat Wyler sagte, die Ausführungsbestimmungen würden bestimmt noch angepasst. Als Härtefälle gelten Unternehmen, die 2018 und 2019 einen Umsatz von durchschnittlich mindestens 100'000 Franken erreicht haben. Geholfen werden soll nur Unternehmen, die überlebensfähig und profitabel seien. Sie müssen belegen, dass sie im März 2020 nicht wegen Steuerschulden betrieben worden sind.

Privater Hilfefonds
Somit nimmt Obwalden 1,5 Millionen Franken als Nachtragskredit ins Budget auf. Für die Darlehen – für diese übernimmt der Kanton die Bürgschaft – ist kein Budgetkredit nötig, weil sie nur Eventualverpflichtungen sind.

Eine Aufstockung des Rahmenkredits von 7 auf 9 Millionen Franken, wie es die SP gefordert hatte, erreichte im Rat keine Mehrheit, obwohl Guido Cotter (SP) eindringlich warnte, dass dieser Betrag nicht reichen dürfte. Jetzt sei nicht die Zeit, mit dem Einsatz von Staatsgeldern zu warten, hatte er erfolglos gemahnt.

In Obwalden war mit einer Schenkung von 5 Millionen Franken der Amag-Erbin Eva Maria Bucher-Haefner bereits ein Nothilfefonds geschaffen worden. Das Geld wurde an 450 Personen, Vereine und Unternehmen verteilt. (sda)