Wer auch Anfang Mai noch von den restriktiven Corona-Massnahmen des Bundes betroffen ist, soll nicht alle beantragten Notkredite zurückzahlen müssen. Das fordert die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK). Sie denkt dabei etwa an die arg gebeutelte Gastronomie.

Für Betreiber von Restaurants, Bar und Nachtclubs hat der Bundesrat vergangene Woche noch kein fixes Datum für den Ausstieg aus dem Lockdown kommuniziert. Dies sorgte teils für harsche Kritik.

Die ständerätliche WAK will nun die Wogen etwas glätten. Betreiberinnen und Betreiber von Unternehmen, die über den 27. April hinaus geschlossen bleiben müssen, sollen einen Erlass des erhaltenen Covid-19-Kredits in Höhe von maximal drei Monatsmieten erhalten. Diesen Antrag beschloss die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.[RELATED]

Konkurse vermeiden
Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Mieten für Unternehmen, die nur schwer Lösungen mit dem Vermieter finden, eine erhebliche Belastung darstellen. Es sei für sie deshalb wichtig, auf staatliche Unterstützung zählen zu können. Es gehe um die Vermeidung von Konkursen.

Der teilweise Erlass von den vom Bund verbürgten Überbrückungskrediten soll nur in Härtefällen zur Anwendung kommen. Nach Ansicht einer Kommissionsminderheit soll eine Lösung gefunden werden, bei der auch der Vermieter einen Beitrag leistet.

Hilfsprogramm für Touristiker
Die Kommission hat zudem mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zwei Anträge angenommen, welche den Bundesrat dazu auffordern, der von der Gesundheitskrise hart getroffenen Tourismusbranche unter die Arme zu greifen.

Um «Schweiz Tourismus» Planungssicherheit für das kommende Jahr zu verschaffen, soll der Bundesrat die Tourismuspartner der Organisation mit einem einmaligen Betrag von 27 Millionen Franken à fonds perdu unterstützen. Diese Unterstützung sei dringlich, da die Verträge zwischen den Tourismuspartnern und Schweiz Tourismus für die Kampagnen im Jahr 2021 im ersten Halbjahr 2020 geschlossen werden, heisst es weiter. Die Mittel sind den Tourismuspartnern via der nationalen Marketingorganisation auszubezahlen und zweckgebunden einzusetzen.

Ferner bekräftigt die Kommission ihre Forderung an den Bundesrat, gemeinsam mit den Kantonen eine an die einheimische Kundschaft gerichtete Werbekampagne zu unterstützen, welche den hiesigen Tourismus fördert und die Tourismusbranche wirtschaftlich wiederbelebt, wenn nach dem Lockdown die Freizeit- und Ferienaktivitäten wiederaufgenommen werden können.

Alternative Lockerungen prüfen
Auch bei der Exit-Strategie fordert die WAK vom Bundesrat verschiedene Nachbesserungen. Die Tatsache, dass die Grossverteiler ab dem 27. April wieder ein breiteres Sortiment an Gütern des täglichen Bedarfs anbieten könnten, die anderen Geschäfte aber erst am 11. Mai 2020 wieder öffnen dürften, stösst der Kommission sauer auf. Diese «grobe Wettbewerbsverzerrung» müsse beseitigt werden.

Allgemein fordert die Kommission den Bundesrat auf, zu prüfen, ob im Hinblick auf die Etappe vom 11. Mai nicht eine Alternative zu seinem Konzept der schrittweisen Wiedereröffnung der öffentlichen Einrichtungen denkbar wäre.

Es gelte dabei auch zu berücksichtigen, dass die Bedingungen in den jeweiligen öffentlichen Einrichtungen nicht die gleichen seien. So bestehe beispielsweise ein grosser Unterschied zwischen einer Bar in einer Grossstadt und einem Restaurant in einem Dorf.

Allgemein solle der Bundesrat ein alternatives Ausstiegsmodell prüfen, fordert die Kommission. Dabei solle der sehr unterschiedlichen epidemiologischen und gesundheitlichen Lage in den einzelnen Kantonen und Regionen verstärkt Rechnung getragen werden.

Mehr Macht für Kantone und Gemeinden
Daher empfiehlt die Kommission dem Bundesrat, der Gewerbepolizei in den Kantonen und Gemeinden eine bedeutendere Rolle beizumessen. Diese hätte die Aufgabe, für jedes Unternehmen, das wieder öffnen möchte, zu überprüfen, ob die allgemeinen und abstrakten Vorgaben des Bundes zum Gesundheitsschutz erfüllt sind.

Sie könnte zudem für die Branchen, die ihre Tätigkeit aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht normal aufnehmen können, eine begrenzte Anzahl an Dienstleistungen bestimmen, welche diese Branchen anbieten könnten, beispielsweise Fitnesskurse bei vorgängiger Anmeldung.

Die WAK versucht es in einem ersten Schritt mit Empfehlungen. Sie behält es sich nach eigenen Angaben aber vor, nächste Woche parlamentarische Vorstösse einzureichen, sollten ihre Anliegen nicht ausreichend berücksichtigt werden. An ihre nächste Sitzung hat die Kommission auch Gesundheitsminister Alain Berset eingeladen. (sda/htr)