Die Inkraftsetzung der Neuauflage des «Dreidrittel-Modells» soll rückwirkend per 1. November 2020 erfolgen, wie die Basler Regierung am Mittwoch mitteilte. Beiträge würden maximal für die Monate November 2020 bis August 2021 ausbezahlt, wenn Geschäfte wegen den Covid-19-Massnahmen ganz oder teilweise schliessen mussten. Der kantonale Beitrag beträgt wie in der ersten Auflage der Corona-Mietzinshilfen maximal 6700 Franken pro Monat.

Die Basler Regierung beantragt dem Grossen Rat, der Dringlichkeit zuzustimmen und damit das sofortige Inkrafttreten zu ermöglichen. In der aktuellen Situation seien viele Geschäfte auf Unterstützungen und Entlastungen angewiesen, heisst es weiter in der Mitteilung.

Neuauflage vom Grossen Rat gefordert
Bei der ersten Auflage der kantonalen Corona-Mietzinshilfen nach dem sogenannten «Dreidrittel-Modell» waren in Basel-Stadt rund 5,4 Millionen Franken ausbezahlt worden – insgesamt waren 1575 Gesuche eingegangen.

Mit der Neuauflage der Corona-Mietzinshilfe erfüllt die Regierung eine Forderung aus dem Grossen Rat. Vergangenen Dezember hatten Basler Grossrätinnen und Grossräte aus allen Parteien eine entsprechende Motion eingereicht.

Das «Dreidrittel-Modell» sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter von Geschäftsräumen bei einer entsprechenden Einigung mit dem Vermieter nur ein Drittel ihres Mietzinses zahlen müssen. Ein weiteres Drittel übernimmt der Kanton, während die Vermieter auf ein Drittel der Mieteinnahmen verzichtet.

Für Geschäfte, die sich mit ihren Vermietern nicht auf die Anwendung des «Dreidrittel-Modells» einigen konnten, hatte der Grosse Rat letzten Juni ein Härtefall-Paket mit Pauschalbeiträgen in der Höhe von 10 Millionen Franken verabschiedet. Allerdings lagen die Gesuche weit unter den Erwartungen. Lediglich 52 Gesuche gingen ein, wovon 42 bewilligt wurden. Erwartet hatte die Regierung in ihrem Ratschlag 1000 Härtefall-Gesuche. (sda og)