Die zusätzlichen Mittel sollen dazu beitragen, die Verfügbarkeit und die Qualität des Netzes zu verbessern und damit den Bahnverkehr zu stabilisieren. Zudem soll der höhere Bedarf bei Fahrbahn, Bahnhöfen, Sicherungsanlagen, Brücken und Tunnels sowie bei den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Umwelt- und Naturschutzes gedeckt werden.

Mit dem Geld aus dem Zahlungsrahmen 2021-2024 können Bahnunternehmen zum Beispiel Gleisabschnitte, Brücken oder Signalanlagen sanieren. Damit wird die Substanz des Schienennetzes erhalten. Dieses soll aber auch modernisiert und bei Bedarf auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden können.

Hohe Unterhaltskosten
Mit rund 11,5 Milliarden Franken ist der grösste Teil des Zahlungsrahmens für Erneuerungen vorgesehen. Für Betriebsabgeltungen werden rund 2,1 Milliarden Franken eingesetzt.

Rund 350 Millionen Franken sind für Optionen und als Reserve für unvorhersehbare Ausgaben vorgesehen. Mit 500 Millionen Franken werden netz- und unternehmensübergreifende Aufgaben finanziert, zum Beispiel bei der Kundeninformation, dem Zugbeeinflussungssystem ETCS oder beim Bahnstrom.

Die Ausgaben für den Betrieb und den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur werden vollumfänglich aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert. Sie belasten den Bundeshaushalt nicht.

Kürzung abgelehnt
Ein Antrag aus der SVP, den Kredit um rund 500 Milliarden Franken zu kürzen, scheiterte mit 139 zu 50 Stimmen. Benjamin Giezendanner (SVP/AG) hatte argumentiert, der Zustand der Bahninfrastruktur sei gut. Für den Erhalt würden die bisherigen Mittel ausreichen. Giezendanner warnte auch, dass dem BIF wegen der Corona-Krise die Mittel ausgehen könnten.

Die Kürzung sei nicht mit den Vorgaben vereinbar, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. Sie warnte auch davor, ausgerechnet in der Corona-Krise Mittel zu kürzen, die zum grössten Teil Schweizer Unternehmen zugute kämen.

Der Nationalrat stimmte auch einen Rahmenkredit von 300 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den nächsten vier Jahren zu. Damit soll der Gütertransport auf der Schiene und die Verlagerung des Güterverkehrs durch die Alpen gefördert werden. Dieser Kredit wird nicht aus dem BIF finanziert, sondern über die Mineralölsteuer und weiteren für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel.

Beide Vorlagen gehen nun an den Ständerat. (sda)