Weiterhin werden aber maximal 300'000 Franken pro Unternehmen in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen gewährt.

Der Regierungsrat habe sich für eine Anpassung der Covid-19-Härtefallverordnung entschieden, nachdem der Bundesrat am Mittwoch die Massnahmen gegen die Pandemie verlängert und verschärft habe, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Mit dem höheren Wert sollen kleinere und mittlere Betriebe die Gelegenheit auf höhere Zuwendungen zu erhalten.

Aus diesem Grund senkte der Regierungsrat auch eine weitere Hürde zur Teilnahme am Härtefallprogramm. Ein Unternehmen muss neu im Durchschnitt nur einen Jahresumsatz von 50'000 Franken statt 100'000 Franken haben, um ein Beitragsgesuch stellen zu können. Zur Entlastung der Unternehmen müssen sie keinen Finanzplan für 2022 mehr einreichen.

Die Änderungen würden per sofort in Kraft treten, hiess es weiter. (sda/npa)