Der Obwaldner Regierungsrat hat entschieden, den betroffenen Firmen entgegenzukommen und die Hälfte statt nur einen Drittel der Härtefall-Hilfe als nichtrückzahlbare Beiträge zu leisten, wie er am Mittwoch mitteilte.

Insgesamt können die Obwaldner Unternehmen im Rahmen des Härtefall-Programms mit einer Unterstützung in der Höhe von 7 Millionen Franken rechnen. Daran beteiligt sich der Bund mit 4,7 Millionen Franken, für die restlichen 2,3 Millionen Franken muss der Kanton aufkommen.

Das Parlament wird am Donnerstag das Obwaldner Härtefall-Programm beraten. Am Mittwoch informierte der Regierungsrat über die in einer Verordnung geregelten Details. So muss ein Unternehmen 2018 und 2019 einen Umsatz von durchschnittlich mindestens 100'000 Franken erreicht haben, um Hilfe beantragen zu können.

Betreibungsregisterauszug vorlegen
Der Regierungsrat bekräftigt ferner, dass nur Unternehmen geholfen werden soll, die überlebensfähig und profitabel seien. Sie müssen ferner belegen, dass sie im März 2020 nicht wegen Steuerschulden betrieben worden sind.

Ein Unternehmen hat zudem maximal eine Hilfe von 150'000 Franken zugute. Gewährt wird die Hilfe kombiniert mit A-fonds-perdu-Beiträgen und Bürgschaften für rückzahlbare Darlehen.

In seiner noch im Dezember 2020 erlassenen Botschaft an das Parlament ging der Regierungsrat davon aus, dass mehrheitlich mit Darlehen geholfen werden und nur ein Drittel der Hilfe auf nichtrückzahlbare Beiträge entfallen solle. Nun entschied er, den Anteil der A-fonds-perdu-Beiträge auf die Hälfte zu erhöhen.

Rücksichtnahme auf Gastronomie
Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies eine Entlastung. Der Regierungsrat schreibt, er trage mit der Änderung der stärkeren Belastung einzelner Branchen wie etwa der Gastronomie Rechnung.

Gegen die ursprünglich geplante Ein-Drittel-Zwei-Drittel-Aufteilung hatte sich indes auch im Kantonsrat Opposition abgezeichnet. So hat die CVP einen Antrag mit der Forderung angekündigt, für A-fonds-perdu-Beiträge zwei Drittel zu reservieren. Ein Antrag der SP fordert ferner grundsätzlich mehr Mittel und eine 50-zu-50-Aufteilung.

Die A-fonds-perdu-Beiträge, die Obwalden aus der eigenen Kasse 2021 zahlen will, sind im Budget noch nicht enthalten. Der Regierungsrat hatte zunächst einen Nachtragskredit von 0,76 Millionen Franken beantragt, der erhöht sich nun auf 1,135 Millionen Franken. Für die Darlehen – für diese übernimmt der Kanton die Bürgschaft – ist dagegen kein Budgetkredit nötig, weil sie nur Eventualverpflichtungen sind. (sda/npa)