Die Landesregierung will der von der Corona-Krise gebeutelten Reisebranche eine Atempause verschaffen und eine Konkurswelle verhindern, wie er zum Entscheid am Mittwoch schrieb.

Der Rechtsstillstand liege auch im Interesse der Kundschaft. Sie müsste bei einem Konkurs des Reisebüros Abstriche in Kauf nehmen.

Nur für Kundenforderungen
Besonders schwierig ist es für Reisebüros, dass auch sie wegen nicht durchgeführter Reisen auf Geld warten, etwa von Hotels oder Fluggesellschaften. Ihre Lage sei deshalb nicht mit anderen Branchen vergleichbar, schreibt der Bundesrat. Der Rechtsstillstand gilt ab Donnerstag (21. Mai) und bis zum 30. September 2020.

In dieser Frist dürfen Kundinnen und Kunden, die vom Reisebüro wegen stornierter Reisen Geld zurückfordern, dieses nicht betreiben. Für andere Forderungen an Reisebüros, etwa gegenüber Vermietern oder Mitarbeitenden, gilt der Rechtsstillstand allerdings nicht.

Die Reisebüros profitieren neben dem Zahlungsaufschub von einem weiteren Privileg: National- und Ständerat haben beschlossen, dass Airlines, die vom Bund unterstützt werden, den Reisebüros das Geld für nicht durchgeführte Flüge bis zum 30. September erstatten müssen.

In der Sondersession Anfang Mai beschlossen die Räte Staatshilfen in Höhe von 1,275 Milliarden Franken für Swiss und Edelweiss. Gebe es keine europäische Lösung, würden sie die Auflage erfüllen, den Reiseveranstaltern bis Ende September das Geld für abgesagte Flüge zurückzuerstatten, schrieben die Airlines damals.

«Wenn immer möglich» bezahlen
Der Bundesrat hielt dazu fest, er gehe davon aus, dass die Reisebüros mit diesem Geld Forderungen der Kundinnen und Kunden trotz des Rechtsstillstandes «wenn immer möglich» erfüllen würden.

Die Pause bei den Betreibungen soll zudem genutzt werden, um längerfristige Lösungen zu prüfen, wie es in der Mitteilung heisst. Entsprechende Arbeiten seien im Gang. Etwa hätten sich Vertreter der Reisebranche und von Konsumentenorganisationen zu ersten Gesprächen getroffen. (sda)