Die kantonalen Härtefall-Regelungen ergänzen das Covid-19-Gesetz des Bundes. Die Umsetzung ist im Kanton St. Gallen bereits gestartet: Betriebe, die die Voraussetzungen erfüllen, können seit dem 4. Januar Gesuche einreichen. Bisher liegen 867 Anträge vor. Bereits wurden 10,4 Millionen Franken an A-fonds-perdu-Beiträgen und 6,3 Millionen Franken an Solidarbürgschaften für Darlehen bewilligt.

Insgesamt stehen im Kanton St. Gallen mit Geldern vom Bund für Härtefälle 523 Millionen Franken zur Verfügung. Die Unterstützung ist aber nur für bestimmte Branchen reserviert. Eine andere Hürde: Die Betriebe müssen Personal im Umfang von mindestens 100 Stellenprozenten beschäftigen, damit sie als Härtefall anerkannt werden können.

Lösungen für Sportklubs und Bergbahnen
Für die Bergbahnen soll es eine Sonderlösung geben. Möglich sind Darlehen oder Solidarbürgschaften. An nicht rückzahlbaren Beiträgen müssten sich die Standortgemeinden mit einem Anteil von 40 Prozent beteiligen. Zwischen Weihnachten und Neujahr waren die Skigebiete im Kanton St. Gallen wegen der hohen Infektionszahlen an insgesamt neun Tagen geschlossen.

Für zwei Sportklubs – den FC St. Gallen und die Rapperswil-Jona Lakers – sieht der Kanton eine weitere Sonderlösung mit Bürgschaften vor. Der FC St. Gallen will Bundesdarlehen im Umfang von 4,5 Millionen Franken beziehen, sie werden vom Kanton zu 25 Prozent abgesichert. Bei den Lakers geht es um Bundesdarlehen im Umfang von 2,8 Millionen Franken und einer Absicherung von ebenfalls 25 Prozent.

In der Debatte am Dienstagvormittag zeigten sich alle Fraktionen mit der Vorlage grundsätzlich einverstanden. Es wurden aber auch Zweifel geäussert, ob die Hilfe am richtigen Ort ankomme. «Wir alle stochern im Nebel», sagte die Sprecherin der CVP-EVP-Fraktion. Der Staat habe in die unternehmerische Freiheit eingegriffen, deshalb brauche es nun die Unterstützung, hiess es von der SVP.

Gastrovertreter übt Kritik an der Umsetzung
Nach den eher grundsätzlichen Voten ging es im Rat auch um die praktische Umsetzung. SVP-Kantonsrat Linus Thalmann präsentierte als Vorstandsmitglied von Gastro St. Gallen erste Beispiele von Gastrobetrieben, deren Gesuche abgelehnt oder nur teilweise bewilligt worden waren. Die Begründungen entsprächen nicht dem Sinn der Unterstützung, fasste er zusammen. Es brauche Korrekturen. 

Die Sprecherin der SP stellte fest, die am Dienstag präsentierten Angaben zu den ersten Auszahlungen zeigten, dass nicht in erster Linie A-fonds-perdu-Beiträge ausgeschüttet würden. Der hohe Anteil an rückzahlbaren Solidarbürgschaften entspreche nicht der Intention des Gesetzes.

Kommission berät nochmals
Zu den aufgeworfenen Fragen zur Umsetzung wird die vorberatende Kommission am Ende des Sessionstages nochmals tagen und sich dabei von Vertretern der Regierung informieren lassen. Möglich ist, dass es vor der zweiten Lesung am Mittwoch noch zu Anpassungen kommt. Umstritten war in der Detailberatung vor allem auch die Beitragspflicht für die Standortgemeinden der Bergbahnen.

Volkswirtschaftsdirektor Beat Tinner (FDP) stellte in seinem Votum nach der Eintretensdebatte grundsätzlich fest, es handle sich nicht um eine Vorlage für die Entschädigung von Umsatzeinbussen: «Es geht hier um Härtefälle», sagte er. (sda og)