Die Regierung hat am Dienstag die Regeln für Härtefall-Gesuchsteller angepasst, wie der Kanton mitteilte. Darauf abgestimmt, wird dem Kantonsrat ein Gesetzesentwurf unterbreitet, der in der Februarsession behandelt wird.

St. Gallen orientiert sich am Härtefall-Programm des Bundes, das der Bundesrat vergangene Woche angepasst hatte. So gelten Betriebe, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Tagen behördlich geschlossen wurden, neu automatisch als Härtefälle. Sie müssen nicht mehr eine Umsatzeinbusse von 40 Prozent nachweisen.

Nach wie vor stehen im Kanton St. Gallen 98,9 Millionen Franken zur Verfügung, um Härtefälle abzumildern. Davon muss der Kanton 32 Millionen Franken selber tragen, der Rest kommt vom Bund. Grundsätzlich sollen nur überlebensfähige und profitable Unternehmen von der Regelung Gebrauch machen können.

Hilfe für Zulieferbetriebe
Gemäss dem Vorschlag der Regierung sollen neu auch Zulieferbetriebe Härtefall-Hilfen beantragen können. Sie müssen nachweisen, dass sie einen Umsatzrückgang von 40 Prozent erlitten haben, der zu drei Vierteln auf Geschäftstätigkeit mit anderen anspruchsberechtigten Härtefall-Unternehmen zurückzuführen ist.

Die angepassten Regelungen enthalten auch Unterstützungsmöglichkeiten für Seilbahnbetriebe in Wintersportgebieten. Sollte der Bund die Covid-Solidarbürgschaften wieder aktivieren, könnte den Seilbahnbetrieben auf diese Weise geholfen werden.

Andernfalls seien kantonale Stützmassnahmen erforderlich, hiess es. Die Regierung will im Einzelfall Darlehen und Solidarbürgschaften gewähren können. Auch A-fonds-perdu-Beiträge sollen möglich sein, sofern sich die Standortgemeinden mit 40 Prozent beteiligen.

Zudem will die Regierung Garantien im Umgang von 25 Prozent für die Darlehen des FC St. Gallen und der SC Rapperswil-Jona Lakers übernehmen. Der FC St. Gallen hat beim Bund 4,5 Millionen, die Lakers haben 2,8 Millionen Franken Darlehen beantragt. Der Kanton soll davon insgesamt 1,8 Millionen Franken garantieren. (sda)