Erlassen werden die Gebühren für die drei Monate März, April und Mai, sofern in dieser Zeit der Geschäftstätigkeit nicht nachgegangen werden konnte. Die zur Eindämmung des Coronavirus durch den Bund verordneten Massnahmen hätten das städtische Gewerbe in seinem Kern getroffen, heisst es in der Mitteilung der Stadt St. Gallen vom Donnerstag. Viele Betriebe und Unternehmen mussten ihre Geschäftstätigkeiten zwischen dem 17. März und 26. April 2020 ganz oder teilweise einstellen.

Während der anschliessenden, etappenweisen Lockerungen könnte die Geschäftstätigkeiten nur mittels Schutzkonzepten und unter Einhaltung der BAG-Empfehlungen wieder aufgenommen werden. Auch heute seien weiterhin Schutzkonzepte erforderlich, und es bestünden für bestimmte Bereiche teils massive Einschränkungen, beispielsweise für Veranstaltungen, heisst es in der Mitteilung weiter. (sda)