Der Ständerat hat am Mittwoch aufgrund des unklaren Fortgangs der Pandemie der Verlängerung des Covid-Gesetzes zugestimmt. Zu reden gab die Frage, wie lange das Gesetz verlängert werden soll.
Die meisten Bestimmungen laufen Ende dieses Jahres aus.

Es sei ein spezieller Zeitpunkt für die Beratung des Gesetzes, sagte Paul Rechsteiner (SP/SG) im Namen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S). Die Zahlen in der fünften Welle würden in einem Ausmass steigen, «das wir uns bis vor kurzem noch nicht hätten vorstellen können», sagte Rechsteiner.

Die Ständerätinnen und Ständeräte waren sich daher einig, dass eine Verlängerung gewisser Massnahmen notwendig sei. Der Pandemie-Verlauf habe sich wieder verschlechtert und es sei unklar, wie es weiter gehe, sagte etwa Maya Graf (Grüne/GL). Das zeige: «Eine Pandemie kennt keine Fristen.»

Das Covid-19-Gesetz wurde seit September 2020 bereits drei Mal geändert. Weil die meisten Bestimmungen Ende Jahr auslaufen, sollen sie angesichts der epidemiologischen Situation bis Ende 2022 verlängert werden. Der Bundesrat beantragte dies bereits Ende September.

Keine Carte Blanche für Regierung
Die Verlängerung war im Rat grundsätzlich unbestritten. Vertreter der SVP sperrten sich jedoch gegen die Frist von Ende 2022. Hannes Germann (SVP/SH) stört sich etwa am «Ermächtigungscharakter» des Gesetzes. Es habe sehr viele Delegationsnormen drin, die dem Bundesrat Rechte gebe, die sehr weit in die Kompetenzen der Individuen eingriffen. «Wir sind gut beraten, wenn wir bei einem Ermächtigungsgesetz nicht Carte Blanche geben bis in alle Ewigkeit.»

Zusammen mit einem Einzelantrag von Jakob Stark (SVP/TG) beantragte er, die Bestimmungen nur bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Das Covid-Gesetz sei Dringlichkeitsrecht, es sei Sondergesetzgebung, sagte Stark. «Wir müssen uns überlegen, wie lange wir das jetzt schon verlängern.» Der Rat lehnte diese Frist jedoch mit 28 zu 10 Stimmen vier Stimmen ab.

Unterstützung für Festivals und Messen
In der Beratung beschloss der Ständerat, den Schutzschirm für überregionale Events wie Festivals oder Messen zu verlängern. Ohne diese Rückversicherung würden Anlässe, die eine grosse Vorlaufzeit brauchen, gar nicht erst durchgeführt, glaubt der Ständerat. In diesem Punkt ging er weiter als der Bundesrat, der hier keine Verlängerung wollte.

Verlängert werden soll auch die Bezahlung von Erwerbsersatz, wenn wegen Corona-Massnahmen die Arbeit nicht ausgeführt werden kann - und zwar sowohl lediglich bei einer Einschränkung der Arbeit als auch bei einem kompletten Unterbruch. Vor allem die Gastro-Branche, die Fitness- und Gesundheitszentren sowie die Kultur- und Live-Veranstalter würden mit Nachdruck um diese Massnahme bitten, sagte Rechsteiner. Der Bundesrat wollte auch hier weniger weit gehen und den Erwerbsersatz nur noch bei einem Unterbruch ermöglichen.

Der Ständerat beschloss zudem entgegen des Wunsches des Bundesrats, dass auch die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenentschädigung und der Kurzarbeit verlängert werden. Der Bundesrat wolle hier in eine normale Situation kommen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset, weswegen er diese Verlängerung ablehne.

Auf Antrag von Thomas Minder (parteilos/SH) verlängerte die kleine Kammer zudem den Artikel zu den politischen Rechten, die eine einfachere Ausübung ebendieser ermöglicht. «Es ist ein schlechtes Zeichen, wenn wir ausgerechnet in diesem sensiblen Bereich der Volksrechte sagen würden, es sei courant normal, während in allen anderen Bereichen Ausnahmezustand herrscht», sagte Minder.

Sport- und Kulturhilfe läuft weiter
Allen anderen Anträgen des Bundesrats stimmte die kleine Kammer zu. So sollen etwa die Massnahmen für Sportunternehmen bis zum Ende der Saison 2021/2022 - also zum 30. Juni 2022 - verlängert werden. Auch die Massnahmen im Kulturbereich werden bis Ende 2022 verlängert.

Daneben werden die Artikel, die dem Bundesrat das Recht einräumen, Massnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu ergreifen, bis Ende 2022 verlängert. Darunter fallen die Möglichkeiten diverser Einschränkungen, Gesundheitsmassnahmen, Grenzschliessungen, Versorgung mit medizinischen Gütern, Test- und Kontakt-Tracing-System.

Nicht verlängert werden sollen etwa die Härtefallmassnahmen. Andere Bestimmungen - wie etwa der Artikel über das Covid-Zertifikat - sind bereits bis Ende 2022 in Kraft. Diese Frist soll laut Bundesrat beibehalten werden.

Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Er will noch in der laufenden Wintersession darüber debattieren. (sda/stü)