Die SPK hat sich mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung gegen die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ausgesprochen. Den indirekten Gegenentwurf nahm sie mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen an, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Der Ständerat wird in der Herbstsession darüber beraten.

Die Volksinitiative verlangt, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen wären ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen. Hinter der Initiative steht das «Egerkinger Komitee» um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, das mit der Anti-Minarett-Initiative erfolgreich war.

Die SPK möchte es wie der Bundesrat weiterhin den Kantonen überlassen, über ein Verhüllungsverbot zu entscheiden. Weder die Grundrechte noch die kantonalen Kompetenzen sollten unnötig eingeschränkt werden, argumentiert sie. Auf Bundesebene sollten aber Probleme gezielt angegangen werden, die Gesichtsverhüllungen mit sich bringen könnten.

Gemäss dem indirekten Gegenentwurf soll im Gesetz verankert werden, dass Personen im Umgang mit Schweizer Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn die Behörden gestützt auf Bundesrecht eine Person identifizieren müssen. Das gilt beispielsweise in den Bereichen Migration, Zoll, Sozialversicherungen und Personenbeförderung. Bei einem Verstoss sollen Leistungen dieser Behörden verweigert und Bussen ausgesprochen werden. Die Höchstbusse beträgt 10'000 Franken. (sda)