Im Nationalrat war das revidierte CO2-Gesetz gescheitert. In den Beratungen hatte sich eine Allianz aus SVP und FDP durchgesetzt. Der Rat beschloss unter anderem, im Gesetz kein Ziel für die CO2-Reduktion im Inland zu verankern. Damit stand die Linke nicht mehr hinter dem Gesetz. Dies führte dazu, dass der Rat das Gesetz am Ende ablehnte.

Flugticketabgabe bis 120 Franken
Die Ständeratskommission schlägt nun – kurz vor den Wahlen und unter dem Eindruck der Klimademonstrationen – einen anderen Weg ein. Sie ist beim Reduktionsziel dem Bundesrat gefolgt und hat auch entsprechende Massnahmen beschlossen.

Dabei nimmt sie in Kauf, Flugpassagiere sowie Autofahrerinnen und Autofahrer zu verärgern. Die Urek hat sich für eine Flugticketabgabe zwischen 30 und 120 Franken ausgesprochen, wie sie am Freitag mitteilte. Differenziert werden soll diese nach Klasse und Reisedistanz.

Benzin um bis zu 12 Rappen teurer
Geht es nach dem Willen der Kommission, werden auch Benzin und Diesel teurer. Die Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe müssen bereits heute einen Teil der CO2-Emissionen kompensieren. Wie der Bundesrat will die Urek, dass sie einen grösseren Teil kompensieren müssen – bis zu 90 Prozent.

Zusätzlich will sie, dass ein höherer Anteil im Inland kompensiert werden muss: 2025 soll der Inlandanteil von 15 auf 20 Prozent erhöht werden. Finanziert werden die Kompensationsprojekte durch einen Aufschlag auf den Treibstoffpreis. Diesen will die Urek indes begrenzen: Bis 2024 soll die Kompensation den Liter Treibstoff um höchstens 10 Rappen verteuern dürfen, ab 2025 um bis zu 12 Rappen.

Elektromobilität fördern
Der Nationalrat hatte eine Deckelung bei 8 Rappen pro Liter beschlossen, bevor er das Gesetz ablehnte. Die Gegner eines stärkeren Anstiegs erinnerten an die «Gelbwesten» in Frankreich. Der Vorlage des Bundesrats sieht keine Deckelung vor. In der Botschaft schätzt der Bundesrat, dass der Treibstoffpreis mit seiner Version bis 2030 um 4 bis maximal 10 Rappen pro Liter steigen würde.

Die Gelder sollen nach dem Willen der Ständeratskommission nicht nur in erneuerbare Treibstoffe, sondern auch in die Elektromobilität fliessen. Gerade beim Ausbau der Ladeinfrastruktur bestehe noch Handlungsbedarf hält die Kommission fest. Dies sei einer der Gründe, weshalb Teile der Bevölkerung noch von einem Wechsel auf ein Elektro- oder Hybridfahrzeug absehen würden.

CO2-Abgabe auf Treibstoffen prüfen
Anders als der Bundesrat will die Kommission zudem nicht nur für neue Autos, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper CO2-Vorgaben erlassen, sondern auch für schwere Lastwagen. Dies ist auch in der EU geplant.

Eine CO2-Lenkungsabgabe auf Benzin und Diesel sehen weder der Bundesrat noch die Ständeratskommission vor. Die Kommission will den Bundesrat aber mit einem Postulat beauftragen, eine solche zu prüfen. Auch zu Mobility Pricing soll er Vorschläge vorlegen.

Neuer Klimafonds
Weiter schlägt die Ständeratskommission vor, einen neuen Klimafonds zu schaffen. In den Fonds sollen unter anderem Einnahmen aus Versteigerungen von Emissionsrechten und Sanktionen fliessen. Auch bis zu ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe auf Heizöl und 49 Prozent des Ertrags aus der Flugticketabgabe sind für den Fonds vorgesehen.

Die restlichen Gelder aus der CO2-Abgabe sowie 51 Prozent der Flugticketabgabe sollen an die Bürgerinnen und Bürger und an die Wirtschaft rückverteilt werden. Aus dem Klimafonds sollen unter anderem Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen von Gebäuden finanziert werden.

CO2-Grenzwert für Gebäude
Für den Fall, dass die Emissionen aus Gebäuden bis 2027 nicht genügend sinken sollten, will der Bundesrat ab 2029 einen landesweit einheitlichen Grenzwert für Gebäude einführen. Die Kommission will diesen bereits festlegen: bei 12 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Energiebezugsfläche. Alle fünf Jahre soll der Wert um jeweils fünf Kilogramm reduziert werden.

Bei der CO2-Abgabe auf Brennstoffen folgt die Kommission dem Bundesrat: Der maximale Satz soll von heute 120 auf bis zu 210 Franken steigen, wenn die Emissionen aus Brennstoffen nicht genügend zurückgehen.

Tiefere Schwelle für Unternehmen
Unternehmen sollen sich weiterhin von der CO2-Abgabe befreien lassen können, wenn sie sich gegenüber dem Bund zur Verminderung ihrer Emissionen verpflichten. Der Bundesrat will das neu allen Unternehmen ermöglichen, deren jährliche Abgabenlast mehr als 15'000 Franken beträgt. Die Ständeratskommission will Unternehmen bereits ab 10'000 Franken von der Abgabe befreien.

Keine Regeln hat die Kommission für den Finanzsektor beschlossen. Zwar ist sie der Ansicht, dass auch dieser einen Beitrag leisten muss. Die Ausarbeitung einer Regelung könne jedoch nicht im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes erfolgen, schreibt sie. Sie will den Bundesrat beauftragen, Massnahmen zu prüfen.

Die Gesamtabstimmung wird die Kommission erst am 2. September vornehmen, nachdem sie die Vorlage ein letztes Mal geprüft hat. Am Freitag zeigte sie sich zufrieden: Das Emissionsziel des Pariser Klimaabkommens – Netto Null Emissionen bis 2050 – sei mit den beschlossenen Massnahmen erreichbar, schreibt sie. Der Ständerat wird das CO2-Gesetz in der Herbstsession beraten. (sda)