Diese Soforthilfe solle noch im Herbst 2020 ausbezahlt werden, schrieben Vertreter der Veranstaltungsbranche am Freitag in einer Mitteilung. Der Umsetzungsprozess des Gesetzes dauere zu lange. Viele Unternehmen bräuchten sofort Hilfe, weil ihnen die finanziellen Mittel ausgingen. Gemäss einer Umfrage vom September rechne die Hälfte der befragten Unternehmen damit, ohne finanzielle Unterstützung ein Konkursverfahren einleiten zu müssen.

Die Veranstalter hadern gemäss Mitteilung damit, dass jetzt in einigen Kantonen Grossveranstaltungen wieder verboten würden, wo doch die Schutzkonzepte als «gut» bezeichnet worden seien und es keine Fälle von Ansteckungen an Events gegeben habe. Bestärkt fühlen sie sich vom Kanton Zürich, der am Freitag auf ein Verbot von Grossveranstaltungen verzichtet hat.

Gemäss dem Covid-19-Gesetz kann der Bund Unternehmen – gemäss Gesetzestext insbesondere Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe – in «Härtefällen» finanziell unterstützen. Ein Härtefall liegt demnach vor, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt.

Der entsprechende Kanton muss sich zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen. Das Unternehmen muss vor Ausbruch der Pandemie überlebensfähig oder profitabel gewesen sein.

Dem Appell angeschlossen haben sich unter anderen die Expo Event Swiss LiveCom Association, der Verein Stadion- und Arenabetreiber, der Bühnenverband, der Schaustellerverband, Promotor Suisse, die Swiss Music Promoters Association, der Verband der Festzeltbauer sowie der Verband technischer Bühnen- und Veranstaltungsberufe. (sda)