Die WAK verlangt  vom Bundesrat mehr Planbarkeit und Rechtssicherheit für die Unternehmen und  plädiert für eine schnelle Wiederaufnahme des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Sie belässt es nicht bei Empfehlungen, sondern will die Regierung mit verschiedenen Vorstössen zum Handeln zwingen.

Ausstiegsszenario für die Tourismus- und Gastrobranche
Eine Mehrheit der Kommission fordert vom Bundesrat eindringlich, der gesamte Detailhandel müsse ab dem 27. April 2020 wieder öffnen können.

Wie bereits die Wirtschaftskommission des Ständerats am Vortag, will die Nationalratskommission Restaurants und dem Tourismus stärker unterstützten.

Weiter habe der Bundesrat für die gastgewerblichen Betriebe und die touristischen Infrastrukturen wie etwa Bergbahnen und Schifffahrten umgehend einen konkreten Plan zu unterbreiten, wie der Ausstieg aus der Corona-Krise erfolgen kann.

Mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss die WAK eine Kommissionsmotion, wonach der gastgewerbliche Stillstand etappiert aufgehoben werden soll.

Die WAK-N fordert den Bundesrat zudem auf, die Benachteiligung der kleinen Geschäften zu korrigieren, indem er entweder das offene Sortiment der grossen Einzelhändler beschränkt oder die kleinen Geschäfte gleichzeitig öffnet; diese sollen nach wie vor von der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) profitieren können.

Nach Ansicht der Kommission sollen sämtliche öffentlich zugänglichen Einrichtungen bereits ab dem 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen und auch kleinere Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten wieder erlaubt sein. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Distanz- und Hygienemassnahmen des Bundes eingehalten werden können. Diese Motion wurde mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Für Branchen, die am 11. Mai noch nicht zurück in den normalen Betrieb können, soll der Bundesrat erlaubte Tätigkeiten bezeichnen. Auch Schulen und Kinderbetreuungsstätten sollen ihren Betrieb am 11. Mai 2020 wieder aufnehmen müssen. Das fordert die WAK mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Tiefere Mieten für Geschäfte
In Bezug auf die gewerblichen Mieten ist die Kommission der Ansicht, es werde momentan nur in wenigen Mietverhältnissen eine einvernehmliche Lösung gefunden, der Bund müsse deshalb aktiv werden.

Sie hat mit 13 zu 10 Stimmen (2 Enthaltungen) eine weitere Kommissionsmotion (20.3142) verabschiedet, wonach der Bundesrat dafür sorgen soll, dass Betreiber von Restaurants und anderen vom Bundesrat geschlossenen Betrieben ihrem Vermieter für die Zeit der angeordneten Schliessung nur 30 Prozent der Miete schulden. Eine Minderheit sieht in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf.

 

Zu allen drei Motionen liegen Minderheitsanträge vor. Sie vertreten die Meinung, man solle weiterhin den Bundesrat aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und basierend auf den beobachteten Entwicklungen über die weiteren Schritte entscheiden lassen.