Es gehe unter anderem um die Eventbranche, die Reisebranche und touristische Betriebe. Seit der Rückkehr zur besonderen Lage müsse der Bundesrat die Kantone und Sozialpartner konsultieren. «An der konkreten Umsetzung wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet», versicherte Zürcher.

Die Sache sei sehr komplex und brauche etwas Zeit. Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallregel solle in der Zuständigkeit der Kantone liegen. «Es ist ein Joint Venture unter Federführung der Eidgenössischen Finanzverwaltung.»

Allgemein sei aufgrund der aktuellen und absehbaren Situation weiterhin mit einer gedämpften, verlangsamten Wirtschaftsaktivität zu rechnen. Das Ziel des Bundesrates, Erwerbskraft und Arbeitsplätze zu sichern, bleibe bestehen. Der Corona-Erwerbsersatz und die Kurzarbeit, das Unterstützungsniveau blieben erhalten. «Die Leistungen werden weitergeführt.»

Das Seco schliesse sich betreffend Schutzkonzepte dem Appell der Arbeitgeber an. Die Schutzmassnahmen in Betrieben hätten sich als sehr wirksam erwiesen.[RELATED]

«Keine Konkurswelle»
«Wir sehen keine Konkurswelle», sagte Zürcher auf eine entsprechende Journalistenfrage. Im Gegenteil, das Seco sehe ein deutlich tieferes Konkursniveau als vergangenes Jahr, «und letztes Jahr war wirtschaftlich ein hervorragendes Jahr».

Dies Furcht vor einer Konkurswelle sei im Moment also noch nicht begründet. Es gebe auch keine Häufung von Meldungen der Kantone über Massenentlassungen.

Aber die Situation werde in den nächsten Monaten etwas schwieriger werden, einige Unternehmen würden Probleme haben. Mit Härtefallregel und Corona-Erwerbsersatz werde es aber eine Entlastung geben.

Druck für eine rasche Umsetzung der Härtefallregelung kommt derweil von den Grünen: Sie lancierten ebenfalls am Dienstag eine Petition, in der sie verlangen, dass diese noch im November in Kraft tritt. Warte der Bundesrat bis Februar 2021 seien viele Unternehmen bis dann bereits in Konkurs.

[IMG 2]Rossini: «Regeln für Erwerbsersatz gelten bis Mitte 2021»
Stéphane Rossini, Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), heilt vor den Medien fest, dass verschiedene Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft weiterhin gelten. Beispielsweise die Corona-Erwerbsersetzregelung bleibe bis Ende Juni 2021 in Kraft.

Andere Massnahmen hätten rückwirkende Auswirkungen, sagte Rossini. Gewisse Entscheide auf kantonaler Ebene würden sich ebenso auf Bundesgelder auswirken. Dies betreffe beispielsweise Angestellte, die eine arbeitgeberähnliche Stellung haben. Auch diese könnten sich rückblickend auf den Erwerbsersatz oder Lohnausfall beziehen – rückwirkend per 17. September 2020. So regle es das Covid-19-Gesetz.

Bis Ende Dezember würden auch Selbstdeklarationen akzeptiert, sagte Rossini weiter. Man wolle so flexibel auf die Quarantänesituation reagieren können. (sda)