Wie Alec von Graffenried am Rand der Medienkonferenz vom Donnerstag auf Anfrage sagte, hat die Stadt den Rennorganisatoren zahlreiche Auflagen gemacht. Einer Mitteilung der Stadt Bern vom vergangenen Oktober ist zu entnehmen, dass es dabei etwa um die Information der Streckenanwohner und um Sicherheitsmassnahmen geht. Auch dürfen die Strassen nicht verbreitert werden.

Die Organisatoren seien von Anfang an gewillt gewesen, diese Auflagen- wie bei solchen Anlässen üblich - «abzuarbeiten», so der Berner Stadtpräsident. Wenn alles geregelt sei, werde die Stadt Bern der Swiss E-Prix Operations AG die formelle Bewilligung erteilen. Grundsätzlich bewilligt hatte die Berner Stadtregierung das Rennen bereits im Oktober 2018.

Bankgarantie liegt vor
Die gegen die Rennbewilligung eingereichte Beschwerde stammt vom Berner Stadtparlamentarier Luzius Theiler. Der Stadtrat der Grünalternativen Partei rügt unter anderem, die Stadtregierung dürfe den Anlass nicht am Stadtrat vorbei finanziell unterstützen. Dem Parlament müsse ein Verpflichtungskredit vorgelegt werden. Dazu sagt von Graffenried, Theiler habe grundsätzlich recht. Er verkenne jedoch, dass das Geld der Stadt Bern nach dem Nettoprinzip abgerechnet werde.

Die Rennorganisatoren würden alle Ausgaben, welche die Stadt tätige, zurückzahlen. Der gesamte Betrag – maximal eine Million Franken – sei durch eine Bankgarantie abgesichert. Deshalb habe die Stadtregierung beim Parlament keinen Kredit beantragen müssen.

Aufschiebende Wirkung entzogen
Laut Theilers Angaben hat der Statthalter der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Berner Stadtrat findet deshalb, das Ganze sei «ein Lehrstück, wie Politik und Justiz sich in den Dienst mächtiger Wirtschaftsinteressen stellen.»

Von Graffenried widerspricht dem. Die Stadt Bern wolle nicht nur im öffentlichen, sondern auch im Privatverkehr die Elektromobilität voranbringen. Das sei das Interesse der Stadt Bern. Der Swiss E-Prix biete die Möglichkeit, das zu tun. (sda)