Trotz verschärfter Corona-Massnahmen will die Bündner Regierung die Skigebiete im Kanton nicht schliessen. In einem Pilotprojekt plant der Kanton, Flächen- und Kontrolltests durchzuführen.

Das Konzept sieht im Wesentlichen ein Verbot von Treffen mit mehr als zehn Personen vor, sowohl im privaten Rahmen als auch im öffentlichen Leben. Zudem werden bis Freitag, 18. Dezember, alle alle Restaurants geschlossen.

Wintersport soll aber weiter betrieben werden können. Eine komplette Schliessung der Skigebiete müsse mit allen Mitteln verhindert werden, sagte Regierungspräsident Christian Rathgeb. Die Wintersaison sei elementar für den Kanton Graubünden.

Neue Teststrategie
Neben den Einschränkungen des öffentlichen Lebens sieht die Gesamtstrategie des Kantons Flächen- und Kontrolltests vor. Im Rahmen eines Pilotprojekts werden zwischen 11. und 13. Dezember 2020 in den Regionen Maloja (Tourismusgrossregion), Bernina (hohe Fallzahlen) und Engiadina Bassa/Val Müstair die gesamte Bevölkerung auf freiwilliger Basis getestet.[RELATED]

Mit diesem Pilotprojekt soll zusätzlich die Ausgangslage geschaffen werden, um bei Bedarf einen Flächentest über den ganzen Kanton durchzuführen.

Massnahmenpaket
Das vom Kantonalen Führungsstab (KFS) im Auftrag der Regierung ausgearbeitete Gesamtschutzkonzept zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie im Überblick:

  • Versammlungen und Treffen von mehr als 10 Personen im privaten und öffentlichen Raum sind verboten.

  • Veranstaltungen und Aktivitäten mit mehr als 10 Personen in öffentlichen und privaten Räumen sind verboten. Ausgenommen sind politische Anlässe und Versammlungen. Religiöse Gottesdienste und Beerdigungen können unter strikter Einhaltung der Regeln des sozialen Abstands unter Einhaltung von Schutzkonzepten mit maximal 50 Personen abgehalten werden.

  • Restaurationsbetriebe – auch solche in Skigebieten – bleiben bis und mit 17. Dezember 2020 geschlossen. Ausnahmen bestehen für Take-Away-Betriebe, Hauslieferungen, Kantinen und Hotelrestaurants für die Hotelgäste u.a.

  • Geschlossen bleiben Orte der Unterhaltung und Freizeit wie Kinos, Theater, Museen, Bibliotheken, Clubbetriebe, Wellnesszentren, Eissportanlagen etc. Eine Ausnahme bilden Outdoor-Freizeitanlagen und Wellnessanlagen für Hotelgäste.

  • Sportliche Aktivitäten in öffentlichen und privaten Räumen mit mehr als 10 Personen sind verboten. Eine Ausnahme bilden sportliche Aktivitäten mit Kindern unter 16 Jahren und der Profisport.

  • An öffentlichen und privaten Schulen gilt bis 23. Dezember 2020 auf dem gesamten Schulareal eine Maskenpflicht. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler in Kindergärten und Primarschulen.

Die beschlossenen Massnahmen gelten vom 4. bis  18. Dezember 2020. (sda/htr)