2016 hatte die Regierung das Projekt eines nationalen Schneesportzentrums auf der Lenzerheide (GR) sistiert. Der Entscheid damals hatte vorwiegend finanzielle Gründe. Im Parlament machte sich danach Ungeduld breit. Mit einem Postulat bestellte die kleine Kammer vom Bundesrat 2019 einen Bericht zur Realisierung von drei bis vier regionalen Wintersportzentren.

Dieser Idee will der Bundesrat nun entsprechen, wie er nach einer Analyse mit den Kantonen und den betroffenen Verbänden mitteilte. Mehrere regionale Wintersportzentren brächten im Vergleich zu einem nationalen Zentrum einen Mehrwert für die Kinder- und Breitensportförderung und seien auch für die ausgewählten Regionen gut, hiess es vonseiten der Landesregierung.

Das für den Sport zuständige Departement VBS wird den Angaben zufolge nun die rechtlichen Grundlagen erarbeiten. Ein Ziel sei es, zu mehr Schullagern im Schnee zu animieren. Der Bundesrat erwartet von der Verwaltung bis Ende Dezember 2023 einen Antrag über das weitere Vorgehen.

Auf Schulen zugeschnitten
Die Standorte und die Anzahl der Zentren sind gemäss der Mitteilung noch offen, ebenso die Frage, ob es sich bei der Umsetzung um Neubauten, Ausbauten, Erneuerungen oder eine bessere Vernetzung bestehender Kapazitäten handelt. Grundsätzlich sollen die Zentren aber «in allen geeigneten Wintersportdestinationen der Schweiz» möglich sein.

Der Bundesrat stellt aber qualitative Anforderungen an die regionalen Zentren: So müssen diese schneesicher, bedarfsgerecht, während sämtlichen Jahreszeiten nutzbar sowie gut an den öffentlichen Verkehr angebunden sein. Zudem müssten sie preiswerte Dienstleistungspakete für Schulen und Gruppen von Kindern und Jugendlichen anbieten.

Weiter sind laut dem Bundesrat Vorgaben des Natur-, Landschafts- und Ortsbildschutzes zu erfüllen. Schliesslich muss auch die Barrierefreiheit bei der Planung der Wintersportzentren berücksichtigt werden.

Kosten noch unbekannt
Die Finanzierung der regionalen Wintersportzentren soll primär durch eine Kostenbeteiligung der Standortgemeinden und -kantone sichergestellt werden. Der Bund soll nur subsidiär unterstützen. Dabei beschränkt er sich laut der Regierung auf die anrechenbaren Investitionskosten. Keine Beiträge will der Bund an die Betriebskosten der Zentren leisten.

Gemäss geltendem Recht kann der Bund Finanzhilfen an den Bau von Anlagen für den Leistungssport leisten, nicht aber an die Erstellung von Breitensportanlagen. Gleichzeitig können im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) für den Bau von regional bedeutenden Infrastrukturvorhaben Darlehen zur Verfügung gestellt werden, nicht aber für den Betrieb einer Anlage.

Im Sportförderungsgesetz will der Bundesrat deshalb die Grundlage schaffen, um die Realisierung von regionalen Wintersportzentren mit subsidiären Investitionsbeiträgen unterstützen zu können. Schätzungen zum Finanzbedarf eines entsprechenden Kredits können laut der Regierung erst später gemacht werden. (sda/npa)