Betroffen davon sind Adelboden, Grindelwald, Hasliberg, Kandersteg, Lauterbrunnen, Lenk, Meiringen, Saanen und Zweisimmen. In diesen Gemeinden oder in der betreffenden Region müssen genügend Testkapazitäten für Personen mit Symptomen von Covid-19 zur Verfügung stehen, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.

Bereits seit einigen Tagen ist klar, dass es für den Skibetrieb ab dem 22. Dezember eine Bewilligung braucht. Nun hat die Berner Kantonsregierung die Vorgaben detaillierter herausgearbeitet.

Viele Faktoren
Für eine Bewilligung braucht es nicht nur ein Schutzkonzept. Es müssen auch andere Aspekte berücksichtigt werden. So müssen in den Gemeinden oder in der betreffenden Region genügend Testkapazitäten für Personen mit Symptomen von Covid-19 zur Verfügung stehen.

Die Schutzkonzepte der Wintersportorte müssen auch Angaben zu vorhandenen Kapazitäten für einen allfällig nötigen Rücktransport von Feriengästen und die Unterbringung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten im Ort selbst enthalten. Der Kanton unterstützt die Wintersportorte bei Bedarf, soweit es seine Kapazitäten zulassen.

Die Schutzkonzepte der Wintersportorte sollen insbesondere diejenigen Bereiche abdecken, die von den Skigebiet-Betreibern nicht erfasst werden.

Ob die Konzepte die Anforderungen erfüllen, sollen die Regierungsstatthalter beurteilen. Als Vertreter des Kantons in den verschiedenen Regionen kennen sie die Gegebenheiten vor Ort.

Ampelsystem
Eine Bewilligung vom Statthalter gibt es aber auch nur dann, wenn die epidemiologische Lage es erlaubt und die Kapazitäten für das Contact-Tracing und in der Gesundheitsversorgung es zulassen. Diese übergeordneten Parameter behält die kantonale Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion im Auge. Sie ist zuständig für die laufende Einschätzung der Lage und steuert das Ergebnis ihrer Einschätzung mit einem Ampelsystem.

Falls sich die epidemiologische Lage generell verschlechtert, entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion über eine allfällige allgemeine Schliessung von Skigebieten.

Betreiber von einzelnen, nicht mit anderen Beförderungsanlagen zusammenhängenden Skiliften, eines Langlaufgebiets oder eines Schlittelwegs ohne zugehörige Beförderungsanlage benötigen keine Bewilligung.

Polizei kontrolliert
Die Umsetzung der Vorgaben in den Skigebieten wird von der Berner Kantonspolizei kontrolliert, wie aus der Mitteilung des Regierungsrats vom Donnerstag hervorgeht. [RELATED]

In den vergangenen Tagen kursierten in den sozialen Medien Fotos und Videos von Skifahrern, die sich vor den Talstationen drängten, ohne die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Dies hofft man im Kanton Bern verhindern zu können. Verschiedene Bergbahnen haben bereits angekündigt, bei Bedarf Personal einzusetzen, um die Besucherströme zu lenken und die Abstandsregeln durchzusetzen.

Betreiber von Skigebieten, die den Betrieb bereits aufgenommen haben oder noch vor dem 22. Dezember 2020 aufnehmen wollen, müssen ihre Schutzkonzepte bis am Freitag, dem 11. Dezember beim Kanton einreichen.

Unterstützung für den Tourismus
Der Kanton Bern will den Tourismusdestinationen in Zusammenhang mit der Beherbergungsabgabe zumindest eine teilweise Kompensation ermöglichen. Diese Abgabe wird ab Anfang 2021 wieder erhoben. Weil aber weniger Logiernächte zusammenkommen dürften als in normalen Jahren, beantragt die Regierung dem Grossen Rat einen Kredit von 1,07 Millionen Franken. Mit dem Geld sollen die fehlenden Beträge aus der Beherbergungsabgabe teilweise kompensiert werden.

In eigener Kompetenz bereits beschlossen hat der Regierungsrat einen Beitrag von 1,43 Mio. Franken an die Tourismusvermarkterin BE! Tourismus AG. Sie finanziert sich aus Geldern der Tourismusdestinationen. Auch hier soll der Beitrag die Verluste kompensieren helfen. Die Marktbearbeitung spiele eine grosse und wichtige Rolle zur Erholung des Tourismus, begründet der Regierungsrat den Schritt. (sda)