An Samstagen und vor Feiertagen schlägt die Regierung eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten von 17 auf 18 Uhr vor. Zudem sollen die Geschäfte an vier Sonn- beziehungsweise Feiertagen pro Jahr ohne Bewilligung öffnen dürfen. Bisher lässt die kantonale Gesetzgebung nur zwei solche Tage zu.

Bei der Handhabung der Ladenöffnungszeiten liegt der Kanton Bern im schweizweiten Vergleich im Mittelfeld, wie der Regierungsrat in einer Mitteilung schreibt. Daran würde sich auch mit der angestrebten Gesetzesrevision nichts ändern.

Ein Affront
Der Gewerkschaftsbund des Kantons Bern reagiert geharnischt auf die Vorschläge der Regierung und bezeichnet sie in einer Mitteilung als «grosser Affront» gegenüber dem Verkaufspersonal.

Die Regierung gebe dem Druck des Detailhandels nach und ignoriere dabei die Anliegen des Verkaufspersonals. Das mehrheitlich aus Frauen bestehende Personal im Detailhandel leide unter tiefen Löhnen und schwierigen Arbeitsbedingungen. Zerstückelte Arbeitszeiten erschwerten die Pflege und soziale Kontakte mit Angehörigen, Freunden und Bekannten.

Der Gewerkschaftsbund kündigte deshalb an, an der Vernehmlassung nicht teilzunehmen und mit den Berufsverbänden und weiteren Kräften das Vorhaben mit allen Mitteln zu bekämpfen. «Wenn nötig, werden wir auch das Referendum ergreifen.»

Gleiche Regeln für E-Zigaretten
Mit der Gesetzesrevision will der Kanton Bern zudem dafür sorgen, dass für E-Zigaretten die gleichen Regeln gelten wie für herkömmliche Raucherwaren.

Die Abgabe und der Verkauf von nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Zudem gelten für E-Zigaretten neu ein Werbeverbot sowie die Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen.

Unter diese Vorschriften fallen neben Tabakprodukten zum Erhitzen auch pflanzliche Rauchprodukte wie Kräuter- oder Hanfzigaretten mit geringem THC-Gehalt sowie Schnupftabak.

Damit setzt die Regierung eine im November 2018 vom Grossen Rat überwiesene Motion um. Sie verlangte, den Jugendschutz auf «E-Zigis» auszuweiten und dafür zu sorgen, dass für elektronische Zigaretten und alle nikotinhaltigen Produkte im Kanton Bern so rasch wie möglich die gleichen rechtlichen Vorgaben gelten sollen. Davon ausgenommen sind nur nikotinhaltige Medikamente.

Die Vernehmlassung der Gesetzesrevision dauert bis am 5. August. (sda)