Der Bundesrat hat am Freitag per Verordnung beschlossen, dass bis am 15. März schweizweit keine Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen durchgeführt werden dürfen. Es gehe dabei sowohl um öffentliche wie private Anlässe, teilte die Luzerner Staatskanzlei mit. Die Absage dieser Anlässe sei Sache der Veranstalter. Im Kanton Luzern müssen zudem Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung abgesagt werden. Dabei geht es sowohl um das Publikum wie auch die Auftretenden. Für alle übrigen Veranstaltungen sei eine Risikoabwägung vorzunehmen, schreibt die Staatskanzlei.

Diese Risikoabwägung muss telefonisch mit der kantonalen Dienststelle Gesundheit und Sport vorgenommen werden. Eine Durchführung werde untersagt, wenn damit gerechnet werden müsse, dass Personen teilnehmen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Gebiet aufgehalten haben, wo das Virus besonders verbreitet sei. Die Staatskanzlei betont ferner, dass auch bei einer zugelassenen Veranstaltung das Risiko für eine Ansteckung bestehen könne. Es sei in der Verantwortung jedes einzelnen, ob er an einem Anlass teilnehmen wolle oder nicht.

Was genau im Kanton Luzern noch stattfinden kann, ist derzeit noch nicht in allen Fällen klar. Das Luzerner Theater teilte auf Anfrage mit, man nehme derzeit Abklärungen mit dem Kanton vor. Gegen allfällige Ausfälle hat sich das Theater gewappnet. Man habe sich gegen die Folgen von epidemischen Krankheiten versichert, teilte ein Sprecher mit. Auch beim KKL Luzern sind die Abklärungen noch am Laufen, wie das Veranstaltungshaus auf seiner Homepage schreibt. (sda)