Will Murdoch bei MCH einsteigen, so muss er den übrigen Aktionären ein Übernahmeangebot vorlegen, wenn er mehr als einen Drittel an MCH erwirbt. Allerdings kann der Entscheid innert 10 Tagen ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden, wie die Finma am Freitagabend mitteilte.

MCH möchte bekanntlich mittels einer komplexen Rettungsaktion den Einstieg von James Murdoch - Sohn von Medienmogul Rupert Murdoch - ermöglichen. Durch eine von den Aktionären an einer ausserordentlichen Generalversammlung bereits abgesegnete Kapitalerhöhung soll so neues Geld an die MCH fliessen.

Gegen diesen Plan wehrt sich allerdings Vermögensverwalter und MCH-Aktionär Erhard Lee. Er legte deshalb Einsprache bei der Übernahmekommission ein. Diese hiess seine Einwände in einem Punkt gut. So erklärte sie eine "Opting-up"-Klausel für ungültig. Mit diesen Klauseln will die MCH sicherstellen, dass im Falle eines erfolgreichen Deals keine öffentlichen Übernahmeangebote durch die Verschiebungen im Aktionariat gemacht werden müssen.

Überschreitung von Grenzwerten
Die Umschichtungen im Aktienregister könnten nämlich dazu führen, dass die Beteiligung des Kantons Basel-Stadt als MCH-Hauptaktionär vorübergehend über 50 Prozent steigt, diejenige von Murdoch könnte die 33,3-Prozent-Schwelle überschreiten. Die «Opting-Up»-Klauseln sollten verhindern, dass sie dadurch allen Aktionären ein Übernahmeangebot machen müssten. Während die Übernahmekommission in ihrem Entscheid die Klausel im Fall des Kantons Basel-Stadt nun genehmigte, lehnte sie deren Einführung im Fall von James Murdoch hingegen ab.

MCH und Lupa Systems hatten diesen Entscheid weitergezogen. Die Finma verfügt nun, dass beide Verfahrenskosten von je 25'000 Franken berappen müssen und Erhard Lees LLB Swiss Investment eine Parteienentschädigung von je 5'000 Franken bezahlen müssen.

Lee kontrolliert früheren Angaben zufolge über seine Fondsgesellschaft «AMG Substanzwerte» beziehungsweise LLB Swiss Investment 9,8 Prozent der MCH-Aktien. (awp/sda)