An ihrer virtuellen Plenarversammlung hat die Konferenz eine Standortbestimmung zur Zweitwohnungsgesetzgebung vorgenommen, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht. Die Gesetzgebung stelle für die betroffenen 371 Gemeinden eine zusätzliche administrative Belastung dar.

Laufend stellten sich Vollzugsfragen die auf Bundesstufe nicht immer klar oder abschliessend geregelt seien. Oft mündeten diese Vollzugsfragen in Gerichtsprozessen bis hin zu Bundesgerichtsentscheiden.

Leider müsse festgestellt werden, dass durch diese Bundesgerichtsentscheide die Zweitwohnungsgesetzgebung in der Tendenz immer mehr verschärft worden sei, kritisiert die Konferenz.
Die Gemeinden im Geltungsbereich der Zweitwohnungsgesetzgebung müssten somit wesentlich mehr Auflagen beachten als Gemeinden ausserhalb dieses Geltungsbereichs.

Besonders störend sei dies zum Beispiel bei Erstwohnungen. Zweitwohnungsgemeinden müssten heute nachweisen, dass eine neue Wohnung wirklich als Erstwohnung erstellt und genutzt werde. Die Erstellung entsprechender Gutachten sei mit Kosten und Zeitverlust verbunden. Das sei eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Gemeinden. (sda)