Ein Umzug sei grundsätzlich nicht bewilligungsfähig, auch nicht mit einem Schutzkonzept, heisst es in der Mitteilung weiter. Das Comité habe nach Lösungen gesucht, aber sei an den Bestimmungen der Covid-Verordnung gescheitert. Auch eine Ausnahmeregelung sei nicht möglich. Es ist das dritte Mal in Folge, dass wegen der Pandemie-Vorschriften kein Cortège durchgeführt werden kann.
Das Comité sucht aber weiterhin nach Lösungen, dass die Basler Fasnacht nächstes Jahr in irgendeiner Form stattfinden kann. «Wir wissen nicht, welche epidemische Situation in zwei Monaten herrscht», sagte die Obfrau des Fasnachts-Comités, Pia Inderbitzin auf Anfrage. Nebst dem «Gässle», das ein «unorganisierter» Umzug und deswegen erlaubt sei, kann sie sich eine Laternenausstellung und eine Wagen- und Requisitenausstellung als Alternative vorstellen. Darüber hinaus seien Schnitzelbänke denkbar, sofern die Bängge geimpft seien, sagte Inderbitzin.
Vieles hängt gemäss der Obfrau von den dann gültigen Corona-Bestimmungen für Restaurants ab – so beispielsweise für die Cliquen-Keller. Sofern die Untergeschosse gut belüftet seien, müssten sich die Fasnächtler gewiss an die Bestimmungen für Restaurants halten, sagt die Comité-Obfrau. Das heisst, die Cliquen müssten wahrscheinlich Covid-Zertifikate kontrollieren und allenfalls die Gästezahl beschränken.
Die Basler Regierung wolle im Januar entscheiden, in welcher Form die Fasnacht stattfinde, sagte Regierungssprecher Marco Greiner auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Und wörtlich: «Die Fasnacht besteht aber nicht nur aus dem ‹sehr bedeutsamen› Cortège, sondern aus weiteren Elementen wie zum Beispiel das Gässle an den Abenden.»
Die Basler Fasnacht soll vom 7. bis 9. März 2022 stattfinden. (sda/npa)