Ab Donnerstag fallen die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Aus Sicht der Regierung lässt die Situation in den Spitälern diesen Schritt zu. Das sei auf die hohe Immunität der Bevölkerung zurückzuführen. Zudem verursache Omikron weniger häufig einen schweren Krankheitsverlauf als frühere Virusvarianten.
«Die Anzeichen verdichten sich, dass die akute Krise bald zu Ende ist und die endemische Phase beginnen könnte», schreibt die Regierung. Der Moment sei gekommen, um die Massnahmen zu lockern. Aus diesem Grund wird ab Donnerstag die Homeoffice-Pflicht wieder zu einer Empfehlung. Die Arbeitgebenden müssten ihre Mitarbeitenden aber weiterhin vor einer Ansteckung schützen, mahnte der Bundesrat. Homeoffice bleibe da eine wirksame Massnahme. Zudem bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Nur noch Positive in Quarantäne
Aufgehoben wird auch die Kontaktquarantäne. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen habe sie an Bedeutung verloren, so die Regierung. Als Folge davon wird auch der Corona-Erwerbsersatz, den es für Kontaktquarantäne gab, aufgehoben. Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, müssen sich aber weiterhin isolieren.
Die Vorschläge zu diesen beiden Entscheiden waren bereits in der Vernehmlassung und können daher sofort in Kraft treten. Die Kantone müssen etwa ihre eigenen Quarantäneregeln nicht separat aufheben. Gesundheitsminister Alain Berset hatte bereits am Freitag angekündigt, dass diese beiden Massnahmen diese Woche aufgehoben werden könnten.
Entscheid über weitere Lockerungen fällt in zwei Wochen
Daneben nimmt der Bundesrat auch die Aufhebung der anderen Massnahmen ins Visier, wie er bekanntgab. Seine Vorschläge dafür schickt er bei den Kantonen, Sozialpartnern, Parlamentskommissionen und betroffenen Verbänden bis am 9. Februar in die Konsultation. In zwei Wochen - am 16. Februar - will der Bundesrat entscheiden, einen Tag später sollen die Änderungen in Kraft treten.
Der Bundesrat schlägt zwei Varianten vor, abhängig davon, wann die derzeitige Omikron-Ansteckungswelle ihren Zenit überschritten hat.
Variante 1: Alles auf einmal lockern
Die erste Variante sieht vor, in einem einzigen Schritt am 17. Februar die besondere Lage und praktisch alle Schutzmassnahmen aufzuheben: die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe, die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen, die Einschränkungen privater Treffen und die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen.
Der Bundesrat will dabei aber von den Kantonen wissen, ob die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel und in Gesundheitseinrichtungen erhalten bleiben soll. Weiterhin bestehen soll ausserdem der Schutzschirm für Grossveranstaltungen, da erneute Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden könnten. Auch die Isolation von positiv Getesteten bliebe bestehen. Zudem müssten zusätzliche Massnahmen getroffen werden, um besonders gefährdete Personen zu schützen.
Diese Variante sei aber nur dann möglich, wenn die Ansteckungswelle den Höhepunkt überschritten habe, schreibt die Regierung. Zudem müssten die Immunisierung der Bevölkerung weit genug fortgeschritten sein und die Ansteckungszahlen sowie die Spitaleinweisungen abnehmen.
Variante 2: Gestaffelt, je nach Lage
Für den Fall, dass die epidemiologische Lage am Tag vor der Entscheidung noch zu unsicher ist, sieht der Bund ein schrittweises Vorgehen vor. In dieser zweiten Variante soll ab dem 17. Februar zunächst die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe aufgehoben werden - mit Sitzpflicht in Restaurants. Daneben soll es keine Einschränkungen bei privaten Treffen und keine Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien mehr geben. Die Kantone sollen die Kompetenz erhalten, selbstständig eine Bewilligungspflicht einzuführen, etwa für Fasnachtsfeiern.
Zudem soll die 2G-plus-Regel, die etwa noch in Discos, Hallenbädern, bei intensiven Sportaktivitäten oder Blasmusik gelten, in eine 2G-Regel umgewandelt werden. Erst in einem zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben werden: die Maskenpflicht, die 2G-Regel und die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen. Damit würde auch die Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben.
Aufhebung der Massnahmen an Grenzen
Daneben schickt der Bundesrat weitere Anpassungen in Konsultation. So soll die Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen sowie die Kontaktdatenerhebung bei der Einreise in die Schweiz aufgehoben werden.
Die Schweizer Covid-Zertifikate, etwa für Touristen oder nach Antikörper- oder Antigen-Schnelltests, sollen aufgehoben werden. Nur die ebenfalls von der EU anerkannten Zertifikate sollen weiterhin ausgestellt werden. Schliesslich schickt der Bundesrat neue Vorgaben für die Kostenübernahme von Arzneimitteln zur ambulanten Behandlung von Covid-19 in Konsultation. (sda/stü)