Im Kanton unterstehen rund 15'400 Betriebe den amtlichen Lebensmittelkontrollen. Durchschnittlich werden sie alle anderthalb Jahre kontrolliert, wie der Kanton am Dienstag mitteilte. Zürich ist der einzige Kanton, der sowohl kantonale als auch kommunale Zuständigkeiten im Bereich der Lebensmittelkontrolle kennt.
Die Gemeinden sind vor allem für die Kontrolle in gewerblichen Betrieben wie Restaurants, Metzgereien, Bäckereien oder Detailhandel zuständig. Das Kantonale Labor nimmt daneben noch andere Aufgaben wahr, etwa die Kontrolle der Trinkwasserversorgungen, von Industrie- und Exportbetrieben sowie die Untersuchung von Lebensmittelproben.
Die Gemeinden haben bislang ihre Aufgaben entweder dem Kantonalen Labor, dem Lebensmittelinspektorat der Stadt Winterthur oder dem Umwelt- und Gesundheitsschutz der Stadt Zürich übertragen.
Mit der Neuregelung fallen ab dem kommenden Jahr sowohl die Aufgaben als auch die Kosten für die Gemeinden weg. Für Lebensmittelbetriebe gibt es nur noch einen Ansprechpartner für sämtliche Belange der Lebensmittelkontrolle.
Bei der Besetzung der zusätzlichen Stellen, die das Kantonale Labor benötigt, werde dieses auf die bisherigen Kontrolleurinnen und Kontrolleure aus Zürich und Winterthur zurückgreifen. Diese verfügten ja bereits über die entsprechende fachliche Qualifikation, heisst es in der Mitteilung. (sda)